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Hanau, Donnerstag den 17. November 1853.

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thuen und TariS, zum Postmeister in Fulda vor» geschlagenen bisherigen Oberpostamtssekretar Wag« ner zu Cassel die höchstlandeSherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. A u S s ch r e i b e n.

Mit Beziehung auf das am 17. August d. I. zur Ausführung des Gesetzes vom 24. Juli d. J. erlassene Ausschreiben, wird in Gemäßheit eines Justizministerialbeschlusses vom 20. d. M. den Un­tergerichten eröffnet, daß in den nach vorgedachtem Gesetze behandelten Sachen, deren Gegenstand den Werth von 5 Thlrn. nicht übersteigt, der 8- 8 des Gesetzes vom 18. Oktober 1834, die Feststellung der Aktuargebühren betreffend, dergestalt zur Anwendung kommt, daß, falls eine Thätigkeit des Aktuariats wirklich Statt gefunden hat (vergl. 8- 1, Absatz 5,8-3 u. 8, Absatz 3 des Ausschrei­bens vom 17. August), abgesehen von der Vergü­tung für ein abgegebenes Formular, die unter I, A, 4 a des Aktuargebührenverzeichnisses als Bauschsumme festgesetzte Schreibgebühr, jedoch nur dann, wenn

die im §. 5 des Gesetzes vom 24. Juli erwähnte Verurtheilung ausgesprochen ist, erhoben werden kann, daneben aber die unter 1, A, 4 b für aus­drücklich erbetene Abschriften besonders bewilligte Abschriftsgebühren zulässig sind.

Fulda am 25. Oktober 1853.

Kurfürstliches Obergerichtödirektorium. Mackeldey.

2. Die Funktionen des für das laufende Jahr gewählten Mitglieder-Ausschusses der Militair- Wittwen« und Waisenanstalt, welcher in Folge allerhöchster Bestimmung der unterzeichneten Di« rektion mit berathender Stimme zur Seite stehen soll, hören mit Ende d. I. auf, weshalb alsbald zur Neuwahl für das künftige Jahr ge­schritten werden muß.

Es werden daher sämmtliche aus dem aktiven Militär geschiedene, bzw. in den Civil- Staatsdienst übergetretene Interessenten der Militair- Wittwen- und Waisenanstalt hier­mit aufgefordert, die Wahl, auf den Grund deS angedruckten Verzeichnisses aller dermalen in Cassel wohnenden wählbaren Interessenten, je nach den sieben Klassen für das künftige Jahr dergestalt vorzunehmen, daß jedes Mit­glied einen Repräsentanten aus der­jenigen Abtheilung bezeichnet, in wel­cher es stehet.

Die Wahlverzeichnisse, resp, die einzelnen Wahl­stimmen hierüber find sodann bis Ende Novem­ber d. I., bei Meidung der Nichtbeachtung, anher