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Wochenblatt

Provinz Hanan.

Hanau, Donnerstag den 3. November 1853»

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Nachdem burd) allerhöchste Entschließung aller- gnädigst genehmigt worden ist, daß unter Aufhe­bung der seit dem 1. Oktober 1840 bestandenen Einrichtung, wonach ein Stadtwundarzt für die Stadt Cassel mit Zubehörungen und ein Landge- richtswundarzt für die Landgemeinden des Krei­ses Cassel ernannt war, in Zukunft ein Gerichts­wundarzt für die Stadt Cassel und das Justizamt Cassel 1 und ei» Amtswundarzt für den Bezirk der Justizämter Cassel II und III bestellt werde; so werden qualiffzirte Bewerber um die Stelle eines Amtswundarztes für den Bezirk der Justiz­ämter II und III aufgefordert, ihre Gesuche um dieselbe binnen 3 Wochen dahier einzureichen.

Cassel am 17. Oktober 1853.

Kurf. Regierung der Provinz Niederhessen. Wachs.

vt. Zick.

2. Da bei uns häufig Anfragen über die Zeit, wann die Ausgabe der vierprozentigen Zinsab- schnitte erfolgen werde, eingehen, öfters auch schon Talons zur Empfangnahme neuer Zinsabschnitte überreicht werden; so finden wir unS veranlaßt, hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Ausgabe der neuen Zinsabschnitte erst im De­zember b. I. erfolgen kann und darüber daS Nä­here noch bekannt gemacht werden wird.

Zugleich machen wir die Inhaber noch nicht umgeanderter Obligationen darauf aufmersam, daß es sehr in ihrem Interesse liegt, die Umän­

derung derselben nach Maßgabe der diesseitigen Bekanntmachung vom 2b v. M. im Laufe dieses oder deS nächsten Monats bewirken zu lassen, weil sie sonst im Dezember 0. 3. v l e rprvzeneigc Zinsabschnitte nicht erhalten können und mithin hiernachst, wenn sie die Obligationen späterhin umändern lassen, in den Fall kommen werden, die erhaltenen 3^ prozentigen Zinsabschnitte gegen vierprozentige wieder Umtauschen zu müssen.

Cassel am 19. Oktober 1853.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. W a n g e m a n n.

vf. Manns.

3. Durch die Versetzung desPhyfikus Dr. Heister­hagen zu Nentershausen in den Ruhestand ist die Stelle eines Physikus für den Bezirk der Ju­stizämter Nentershausen undSontra erledigt wor­den. Qualiffzirte Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen 3 Wochen da­hier einzureichen.

Cassel am 17. Oktober 1853.

Kurf. Regierung der Provinz Niederhessen. Wachs.

vt. Zick.

4. Durch allerhöchste Entschließung Seiner Kö­niglichen Hoheit des Kurfürsten vom 22. Sep­tember b. I. ist dem Materialisten Otto Linden- bauet dahier das nachgesuchte Patent auf ein von demselben erfundenes Verfahren zur Berei­tung s. g. Gelatine für den Umfang des Kur- staateö auf die Dauer von 10 Jahren allergnä-