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1853

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ochenblatt

für die '

H a n a u, Donnerstag den 20. Oktober 1853»

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Königlich Hannoverischen Staatsminister und Minister dcö Innern, Freiherr» von Hämmer­st ei n - L o r t e n, das Großkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Direktor bei dem vorhinnigen Obergerichte da- hier, Friedrich Mackeldey, in gleicher Eigenschaft bei dem Obergerichte in Fulda zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Gymnasiallehrer Dr. Piderit zu Cassel zum Direktor des Gymnasiums in Hanau,

den bisherigen Landgerichtöwundarzt Kampf­müller zu Cassel zum Gerichtswundarzt für die Stadt Cassel und das Justizamt Cassel 1 zu ernennen;

den zu der erledigten Pfarrei Zimmersrode, in der Klasse Borken, präsentirten Kandidaten Siegmund Wiskemann von Niedermöllrich zu bestätigen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Der Pfarrer Frankenberg zu Schwarzen­hasel hat dahier angezeigt und bei dem Justizamte I zu Rotenburg hat sich durch gerichtliche Unter­suchung ergeben, daß der am 9. August d. J. in

der Fulda verunglückte Kastenmeister Kaspar Apel von Asmushausen die auf den Inhaber lautende, der dasigen Schule zustehende Landes- kreditkassen-Schuldverschreibung, Serie O , Nr. 1009, über 100 Thaler, nebst den dazu gehörigen ZinSabschnitten vom 21. Dezember 1852 bei sich gehabt habe und dieselbe abhanden gekommen sei.

Es wird daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegen­wärtige Inhaber der gedachten Schuldverschrei­bung aufgeforbert, sich unter deren Vorlegung vor dem Abläufe von 3 Monaten nach der dem- nächstigen zweiten Aufforderung, welche in Jahres­frist erfolgen wird, bei der Landeskredilkaffe zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung, sowohl der Zinsen als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die OriginalsOnldverschreibung zur Zahlung eingereicht sein wird, geleistet werden soll.

Cassel am 27. September 1853-

Kurfürst!. Direktion der Landeskredilkaffe.

L o tz.

vt. Manns.

2. Obergerichts-Aus schreiben, die Einrichtung der Prozeßschriften betreffend.

Für die Einrichtung der Prozeßschristen wird folgende Verfügung ertheilt:

1) Da zufolge der neueren Akteneinrichtung die Bestimmung der AnwaltSgebühren für die ober­gerichtlichen Verhandlungen in der Regel auf-