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1853

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ochenblatt

für die

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Hanau, Donnerstag den 18. August 1863.

Gesetzgebung.

Die Nr. XV. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

V e r o r d n tt n g

vom 4. August 1853, die Aufhebung der Generaldirektion für den Bau der StaatSeisenbahnen und die Bildung einer Eisenbahndi­rektion für den Betrieb der Main- Weserbahn betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst rc. re. verordnen, nachdem der Bau der Main-Weser- Elsenbahn vollendet ist, nach Anhörung Unseres GesammtstaatSministeriumS, wie folgt:

§. 1.

Die durch Untere Verordnung vom 26- Novem­ber 1845 gebildete Generaldirektion für den Bau her S taa tsei se nbah neu wird dergestalt aufgehoben, daß deren Geschäftsbetrieb mit dem Schlüsse künf­tigen Monats aufhört. Für den Betrieb der Main- Weserbahn wird eine Eisenbahndirektion errichtet, welche am 1. Oktober d. I. in Wirksamkeit tritt.

§. 2.

Dieselbe wird mit der schließlichen Erledigung der­jenigen Angelegenheiten beauftragt, welche von der Erbauung der Main-Weserbahn herrühren.

................................., j

Alle, die eS angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer AUerhöchsteigenhandigen Un­terschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu WichelmShöhe am 4. August 1853.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt. HasseN p flug. Vt. VolINar. Vt.v. Haynau.

Vt. v. BauMbach.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Oberfinanzassessor von Schmerfeld, und

den Berginspektor Thomas mit den Geschäften der Mitglieder der neu gebildeten Eisenbahndirek­tion zu beauftragen;

den Sekretar Hübner bei der seitherigen Gene­raldirektion für den Bau der Staatseisenbahnen zum Sekretar,

den Repositar Kleinschmidt bei besagter Ge­neraldirektion zum Repositar,

den Kanzlisten Lutz bei besagter Generaldirektion zum Kanzlisten,

den Hauptkassirer Heinemann bei besagterGe- neraldirektion zum Hauptkassirer, und

den Revisor Grote bei besagter Generaldirektion zum Revisor bei der neu gebildeten Eisenbahndirek- tion,