—— ..... -a» ii^^»^btt-».. --
$ ananf Donnerstag den 11. August 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnäkigst geruhet: ;
dem Minister des Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Kammerherrn von Baumbach, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von Seiner Majestät dem Könige von Preußen verliehenen Rothen Adlerordens, ersten Klasse, zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Oberbefehlshaber, Generallieutenant Schirmen, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Preußen Majestät demselben verliehenen Rothen Adlerordens, erster Klasse, zu ertheilen.
Senne Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Generalmajor v. Kaltenborn die erbetene
$ur Annahme und zum Tragen des von liXn™ Von„ ^“B™ Majestät demselben ver- Ä^T^ mit d-m
Ä£St »"^ *"M d-b-n «""• dem Vize-Oberjägermeister v. Baumback und dem Geheimen Kabinetörath von Meyer di/ erbe
tene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des .on des Königs von Preußen Majestät denselben verliehenen Rothen Adlerordens, zweiter Klasse, zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Obersten und Kommandeur des Leibgardere- giments, v. Loßberg,
dem Obersten und Kommandeur des Leibhusarenregiments, Treusch v. Buttlar,
dem Major und Bataillonskommandeur im Leibgarderegiment, L. Marschall, und
dem Major und Flügeladjutanten, v. Heimrod, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des KönigS von Preußen Majestät denselben verliehenen Rothen Adlerordens, dritter Klasse, zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
" dem Hauptmann im Leibgarderegiment, v. Apell, dem Hauptmann im 1. Infanterieregiment (Kurfürst), Schindler,
dem Premierlieutenant in der Garde du Korps, Freiherr» Theodor v. Verschuer, und
demPremierlieutenant im Leibgarderegiment, Frei- herrn v. Verschuer, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deö von des Königs von Preußen Majestät denselben verliehenen Rothen Adlerordens, vierter Klasse, zu ertheilen.