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1853.
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ochenblatt
für die
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HaNau, Donnerstag den 30. Juni 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Gegenschreiber Paar bei der Kommission für die Ablösungen zum Kontroleur bei der zweiten Abtheilung der Hauptstaatskasse zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den vorhinnigen Obergerichtsassessor Albrecht Gustav Kraus in Cassel zum Staatsanwalt, und
den ObergerichtSreferendar Julius Dietrich in Cassel zum Sekreeargehülfen bei dem dasigen Ober- gcrichte, Letzteren provisorisch, zu bestellen; auch
den Aktuar Ferdinand Buch von Grebenstein in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Frankenberg,
den Aktuar Adolph Hartmann von Franfen- berg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Grebenstein, und
den Aktuar Karl Geise von Gelnhausen in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Naumburg zu versetzen.
L-eine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Major B ran bau, Platzmajor zu Hanau, den Charakter als Oberstlieutenant, sowie
dem pensionirten Hauptmann Dunker den Charakter als Major zu ertheilen und denselben zum Platzmajor von Fulda zu ernennen; ferner
den Hauptmann v. Stückrad voiq 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zum Füsilierbataillon zu versetzen, und
den Premierlieutenant Schotten vom 3. Susan# terieregiment zum Hauptmann und Kompagniechef im 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Regierungsdirektor v. Heppe in Fulda zugleich zum landesherrlichen Bevollmächtigten bei dem Bisthum Fulda zu bestellen;
den außerordentlichen Professor Dr. Girard zu Marburg zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät zu ernennen;
dem Pfarrer Gönn ermann zu Singlis die erledigte erste Pfarrerstelle an derNeustädter Gemeinde zu Eschwege, und
dem Pfarrer Sa ul zu Netra die erledigte Pfarrei Baihorn, in der Klasse Gudensberg, zu übertragen; sowie
zur Ernennung des Domtapitulars Hohmann in Fulda zum Domdechanten,
zur Uebertragung der katholischen Pfarrei Hauswurz, Landkapitals Neuhof, an den Pfarrverweser Gruß zu Haselstein, Landkapitels Eiterfeld, und
zur Uebertragung der Pfarrei, Haselstein an den Benesiziaten Zimmer aus Neuenberg beiFülda die allerhöchst landesherrliche Genehmigung zu ertheilen.