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1853.

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ochenblatt

für die

Provinz Ran

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$ an au, Donnerstag den 23. Juni 1853.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

der vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris beantragten Einlassung des PostexpeditorS Kämpf zu Meerholz aus dem Post­dienste die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Obersten von Bardeleben, Kommandeur des 2. Husarenregiments (Herzog von Sachsen-Mei- ningen), dem Obersten v. Buttlar, Kommandeur des t. Huiarenregiments (Leib-Husarenregiment), dem Obersten v. Schmid, Kommandeur der Land­gendarmerie, dem Oberstlieutenant von Baum­bach, Kommandeur des Füsilierbataillons, und dem Oberstlieutenant v. Buttlar, Kommandeur des Jägerbataillons, den Kurfürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

die Fräulein Agnes Stclla Bianca v. Steuber zur Hofdame bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prin­zessin Friedrich von Hessen zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Freiherrn Emil V. Dö r über g zum Kam­merherrn und dienstthuenden Kavalier bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Hessen zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den bisherigen Königlich Hannover'schen Regi- mentsbereiter, Sekondlieutenant im Regiment Herzog von Cambridge Dragoner, Paul Alb an, zum Stall­meister im Kurfürstlichen Marstall zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In Folge allerhöchster Entschließung soll, wäh­rend seither für die Justizämter dahier ein Phy- sikus und ein Amtöwundarzt angestellt waren, künftig für jedes der beiden hiesigen Justizämter ein PhysikuS, der zugleich im Bezirke des ande­ren Amtöwundarzt ist, bestellt werden.

Indem wir solches hiermit zur Kenntniß brin­gen, fordern wir geeignete Kompetenten auf, um die noch zu besehende Stelle des PhysikuS für das Justizamt II und des Amtswundarztes für das Justizamt I, mit welcher die Verpflichtung zur unentgeldlichen Besorgung der in der hiesigen Strafanstalt vorkommenden wundärztlichen Ber­richtungen verbunden werden soll, unter Vorlage von Zeugnissen über die allenthalbige Befähigung dazu binnen vier Wochen bei uns sich zu bewer­ben.

Marburg am 30. Mai 1853.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.

W e g n e r-

vt. Etienne.