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1853.
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ochenblatt
für die
Provinz Ran
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$ an au, Donnerstag den 23. Juni 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
der vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris beantragten Einlassung des PostexpeditorS Kämpf zu Meerholz aus dem Postdienste die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Obersten von Bardeleben, Kommandeur des 2. Husarenregiments (Herzog von Sachsen-Mei- ningen), dem Obersten v. Buttlar, Kommandeur des t. Huiarenregiments (Leib-Husarenregiment), dem Obersten v. Schmid, Kommandeur der Landgendarmerie, dem Oberstlieutenant von Baumbach, Kommandeur des Füsilierbataillons, und dem Oberstlieutenant v. Buttlar, Kommandeur des Jägerbataillons, den Kurfürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
die Fräulein Agnes Stclla Bianca v. Steuber zur Hofdame bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Hessen zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Freiherrn Emil V. Dö r über g zum Kammerherrn und dienstthuenden Kavalier bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Hessen zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den bisherigen Königlich Hannover'schen Regi- mentsbereiter, Sekondlieutenant im Regiment Herzog von Cambridge Dragoner, Paul Alb an, zum Stallmeister im Kurfürstlichen Marstall zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Folge allerhöchster Entschließung soll, während seither für die Justizämter dahier ein Phy- sikus und ein Amtöwundarzt angestellt waren, künftig für jedes der beiden hiesigen Justizämter ein PhysikuS, der zugleich im Bezirke des anderen Amtöwundarzt ist, bestellt werden.
Indem wir solches hiermit zur Kenntniß bringen, fordern wir geeignete Kompetenten auf, um die noch zu besehende Stelle des PhysikuS für das Justizamt II und des Amtswundarztes für das Justizamt I, mit welcher die Verpflichtung zur unentgeldlichen Besorgung der in der hiesigen Strafanstalt vorkommenden wundärztlichen Berrichtungen verbunden werden soll, unter Vorlage von Zeugnissen über die allenthalbige Befähigung dazu binnen vier Wochen bei uns sich zu bewerben.
Marburg am 30. Mai 1853.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.
W e g n e r-
vt. Etienne.