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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den zur Disposition gestellten Generalmajor von Eschwege ganz in den Pensionostand übertreten zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die aggregirten Sekondlieutenantö:

Stähle, von der Pionnierkompagnie,

Müller, 1

Gerland und vom Art.llerieregiment,

Sporleder, ) zu wirklichen Artillerieoffizieren zu ernennen und einrangiren zu lassen.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Flnanzvehörden.

1. Land rath samt Hanau. Nachdem zur Vornahme der im §. 8 der Verordnung vom 31. Dezember 1828 vorgezchriebenen allgemeinen öffent- lichen Schuypockenimpfung für das gegenwärtige Jahr im Einverständnisse mit Kurfürstlichem Phy- sikate dahier der 2 2. und 29. jun i und 6 Juli d. I., und zwar der 22. Juni für die Altstadt, der 29. Juni für das l. und 2. Quartier der Neu­stadt und der 6. Juli für das 3. und 4- Quartier der Neustadt Hanau, sowie zur Revision der an diesen Tagen geimpften Kinder der 29. Juni, 6- Juli und bzw. 13 Juli d. I., und zwar an je­dem der erwähnten Tage die Nachmittagsstunde von 3 bis 4 Uhr bestimmt worden, so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahre 1852 und früher dahier oder auswärts gebor- nen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten hiesigen Kinder mit dem Bemerken hiermit be­kannt gemacht, daß sie dieselben in den genann­ten Terminen auf das Neustädter MathhauS da­hier entweder zur Impfung und nach 8 Tagen zur Revision zur Stelle zu bringen, oder die etwa bereits und mit Erfolg geschehene Impfung durch glaubwürdige Zeugnisse nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ableben solcher Kinder An­zeige zu machen, und wenn Krankheit des einen oder anderen Kindes die einstweilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, darüber ärztliches Zeugniß beizubringen haben.

Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung zieht die im §. 24 der . edachten Ver, ordnung vom 3k. Dezember 1828 erwähnten Stra, fen nach sich.

Hanau am 11. Juni 1853-

Kurfürstliches Landrarhsamt- Cornelius.

2. Arbeitsverweigerung.

Donnerstag den 2 3. I u n i d. J., Vor­mittags 11 Uhr, soll im hiesigen Schulhause die Erbauung zwei steinerner Brücken, die eine über die Erlenbach, die andere über den s. g. Mühlgraben dahier, bzw. die Maurerarbeiten an den Wenigstnehmenken öffentlich versteigert werden. Die Voranschläge und Bedingungen liegen bis zum Termine in hiesiger Bürgermeisterei zur Ein­sicht offen.

Massenheim am 13. Juni 1S53.

Der Bürgermeister- May.

3. Zum Verkaufe des nachverzeichneten, im Heu­bacher Forste disponiblen Bau- und Werkholzes, als:

a) im H ü tte n w i e se n w a l d, Abth. b:

1 Stamm anderes Laubholz, 24' lang und 11" dick;

b) im Schwarzbachsschlag, Abth. b/y:

2 Werkholzstämme, von 28 bis 3V Länge und 8 bis 10" Dicke;

c) im Gundhelmer A lteheegwald, A b t h. b/y :

1 Bauholzstamm, anderes Laubholz, 20'lang und 12" dick;

d) im großen Nickus, A b tH. b/x:

34 Bauholzstamme, anderes Laubholz, von W bis 4V Länge u. 7 bis 16" Dickes und

e) i m kleinen Nickus:

2 Buchen-Werkholzstämme, von 12 bis 17' Länge und 16" Dicke,

ist Termin auf

Freitag den 2 4. d. M., von Vormittags 10 Uhr an, bei günstiger Witterung in den großen Nickus (bei der Herrnrmese), anderen Falls aber in das Wirthshaus zu Heubach anberaumt worden, waS mit dem Beifügen hierdurch veröffentlicht wird, daß zum Mirbieten nur solche Personen zugelassen werden können, welche entweder dem Unterzeich­neten als zahlungsfähig bekannt sind, oder vor dem Termine Jncerimsbürgschaft übergeben und mit bereits fälligem Holzkäufgelde nicht mehr im Rückstände sind.

Schwarzenfels am 13- Juni 1853- Kurfürstliche Meuterei. Eigenbaur.

4. Den 2t. d. M. soll das nachbezeichnete, im Heubacher Forste lagernde Gehölze, als: 1) im Forstorte großer Nickus: 95| Klaftrn. Buchen-Scheitholz, 17| Astprügelholz,

12 Schock Zopfreisig;