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1853.

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Wochenblatt

für die

Provinz Ha»

a u.

Hanau, Donnerstag den 16. Juni 1853.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Porteepeefähnrich WilkenS vom 1. Infan­terieregiment (Kurfürst) zum Sekondlieutenant in demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Direktor der Hauptstaatekasse, der Hausschatz- und Staatsschatzdirektion, Geheimerath Schotten, das Großkreuz deü Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Rentmeister Both zu Bieder in gleicher Ei­genschaft zur zweiten Renterei Marburg zu versetzen, und

denHofkassenkontroleur Heinemann zum Rent- meister in Gudensberg zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

demKabinetskassirer S trube die erbetene Erlaub­niß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adlerordens vierter Klasse zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1- Gutsverpachtung.

Das zu Petritag künftigen Jahres pachtloS wer­dende Kurfürstliche Domainengut zu Maden, im

Rentereibezirke Gudensberg, Provinz Niederhessen, ungefähr 4 Stunden von der Residenzstadt Cassel gelegen, bestehend aus:

a) 131| Ar. 1} R. an stellbarem Lande,

b) 191V 11 » an Wiesen, und

c) || 6 an Garten

und mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- miegebäuden, soll von dem gedachten Zeitpunkte an auf neun Jahre anderweit verpachtet und zu dem Ende öffentlich ausgeboten werden.

Termin hierzu ist auf

Donnerstag den 30. Juni d. I.,

Vormittags 10 Uhr,

in das GeschäftSlokal der unterzeichneten Finanz- ministerialabtheilung anberaumt worden, wovon Pachtliebhaber mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß die Qualifikation zur Ueber­nahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeug­nisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kennt­nisse alsbald in jenem Termine nachgewiesen werden muß.

Die Pachtbedingungen können schon letzt sowohl bei der unterzeichneten Finanzministenalabtheilung als auch bei der Renterei Gudensberg eingesehen werden.

Cassel am 26. Mai 1853.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.

B e ch t e l.

2. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage, vor Notar und Zeugen Statt gehabten' 16. Se- rienziehung des Kurhessischen Staatslotterieanle-