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1853.
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Wochenblatt
für die
Provinz Han
a u.
H a n a u, Donnerstag den 2. Juni 1853t
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den zum Vizepräsidenten der zweiten Kammer gewählten Bürgermeister Bau man n von Weisungen zu bestätigen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Hofbaumeister Gottlieb Engelhard zum ' Oberhofbaumeister zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Archiv-Direktor Dr. p. R o in m e l die erbetene Erlaubnis; zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Preußen ihm verliehenen rothen Adlerordens 3. Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadlgst geruhet:
dem Hofmarschali v. Heeringen den mit der Stelle eines Hofmaiichaäs verbundenen Rang in der zweiten Abtheilung der ersten Klasse der Rangordnung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Obergerichtsdirektor Konrad Abe'e in Fulda zum Präsidenten des OberappeUationsgerichts zu ernennen.
Mgew^'ne Verfügungen der Oberbehörden.
1. . Ernennungen
Kurfürstlicher Regierung der Provinz H a n a U.
Susanna Hörner und Luise Nöpe dahier, welche mit Unterricht in den weiblichen Handarbeiten, Erstere an der M ä dch e n b ü rg e r sch u l e und Letztere an der M ä dch e n fr e i sch u l e hier- selbst beauftragt sind, sind zu Lehrerinnen an den erwähnten Schulen bestellt worden.
2. Gutsverpachtung.
DaS zu Petritag künftigen Jahres pachtlos werdende Kurfürstliche Domainengut zu Maden, im Rentereibezirke GudenöbM, Provinz Niederhessen, ungefähr 4 Stunden von der Nesidenzstadt Eassel gelegen, bestehend aus:
a) 131| Ar. If R- an stellbarem Lande,
b) 19A „ 1| „ an Wiesen, und
c) „ 6 „ an Garten
und mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- miegebäuden, soll von dem gedachten Zeitpunkte an auf neun Jahre anderweit verpachtet und zu dem Ende öffentlich ausgeboten werden.
Termin hierzu ist auf
Donnerstag den 30. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Geschäftslokal der unterzeichneten Finanz- ministerialabtheilung anberaumt worden, wovon Pachtliebhaber mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutöpacht durch glaubhafte Zeug-