1853
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H 6 na u, Donnerstag den 26. Mai 1853*
G esetz g e b u n g.
Die Nr. VIII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Verordnung vom 12. Mai 1853,
die Vereinigung des Justizamts Franke n a u mit dem Iustiza m r e g r a n k e n b e r g betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der 1, Kurfürst ?c. k.
finden Uns bewogen, da in dem Bestehen eines selbstständigen Justizamts Frankenau mit dem Sitze -zu Frankenberg eine die Interessen der Rechtspflege fördernde Einrichtung nicht zu erkennen ist, nach Anhörung Unseres Gesammt-StaatsministeriuS zu verordnen, wie folgt:
§. 1
Das Justizamt Frankenau wird aufgehoben und sein Bezirk mit dem Justizamte Frankenberg vereinigt.
§. 2-
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli d. I. in Kraft.
Die Behörden und sonst Alle, die eS angeht, haben sich hiernach zu achten.
Urkundlich Unserer Ällerhöchsteigenhandigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegelö gegeben zu Wilhelmshöhe am 12. Mai 1853.
Friedrich Wilhelm.
(tot. S.)
^t. Hassen pflug. Vt. Volmar. Vt. v. Haynau.
Vt. v. Baumbach.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnAdigst geruhet: '
ben Kandidaten der Theologie, Gustav Franke aus Oberrieden zum zweiten Prediger an der Altstädter Gemeinde zu Hofgeismar zu bestellen;
zur Uebertragung der erledigten katholischen Pfarrei Bauerbach, Landkapitels Amöneburg, an den Pfarrer Valentin Müller zu Hauswurz die allerhöchstlandesherrliche Genehmigung zu ertheilen;
dem Buchhalter Georg Haupt zu Cassel die erledigte Kontroleurstelle bei der zweiten Abtheilung der Landeskreditkasse, sowie
dem Silberdiener Georg Jacobi zu Cassel die erledigte Jnspektorstelle im dastgen Landkrankenhause, Letzterem provisorisch, zu übertragen;
den Physikus Dr. Stadier zu Marburg zum Physikus für das dortige Justizamt I und zugleich zum Amtswundarzt für das Justizamt II zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
den Rechtspraktikanten Eduard Harter t in Kirchhain zum Amtsassessor bei dem Justizamte II in Marburg, und
den Obergerichtsreferendar Karl Wilhelm Stein- hauß , dermalen in Cassel, zum Unterstaatsproku- rator daselbst, Letzteren provisorisch, zu bestellen; sodann