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für die
1853.
H anau; Donnerstag den 5» Mai 1853
^H^" Wegen des morgenden Herrn-Himmelfahrtsfestes erscheint das Blatt schon heute.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem im Kaiser!. König.!. Oesterreichischen 8. .Husarenregiment Kurfürst von Hessen stehenden Ober- lieutenant und Regimentsadsutanten Joseph von Mark hot den Wilhelmsorten vierter Klasse zu verleihen. ___________
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Obersten und Generaladjutanten von Loß» berg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des KönigS von Preußen Majestät verliehenen rothen Adlerordens zweiter Klasse, und
dem Rittmeister und Flügeladjutauten von Esch- wege die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS demselben von des Königs von Preußen Majestät verliehenen rothen Adlerordens dritter Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruher:
den Justizbeamten Johann Heinrich Georg Theiß von Marburg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Win decken zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen Der Oberbehörden.
1. Die Lieferung einer nicht unbeträchtlichen Quantität gebleichten Leinens zu Kasernen« Bett - und Handtüchern soll in Akkord gegeben werden und sind desfallsige Anerbietungen, mit Angabe der geringsten Preise, bis spätestens Ende Mai d. I- schriftlich und versiegelt anher einzureichen.
Die Proben deS zu liefernden Leinens und die näheren Lieferungsbedingungen können bei der hiesigen Kaserneninspektion e,»gesehen werden.
Eassel am 25. April 1853.
Kurfürstliches Kriegsministerium, Militair- Oekonomiedepartement.
vt Speyer.
2. Zufolge Beschlusses im Generalprotokolle vom 5. d. M., z. Nr. 1518 F. M. G. Pr., und mit Beziehung auf §. 1 der Verordnung vom 3. März d. I., die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatsforsten betreffend, werden hiermit die Lokal -Forsttaren für die Forstinspektionen:
1) Schlüchtern,
2) Salmünster, und
3) Hanau
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Cassel am 14. April 1853.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für Forst- und Jagdsachen,
W i tz l c b e n. vt. Scheffer.