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ochenblatt

für die

Hanau, Donnerstag den 28. April 1853.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem Vizeoberjagermeister v. B a u m b a ch die er­betene Erlaubniß zur Abnahme und zum Tragen des von des GroßherzogS von Oldenburg Königlicher Hoheit demselben verliehenen Ehren-Groß-Komthur- kreuzeS des Oldenburgischen HauS- und Verdienst­ordens des HerzogS Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Oberfinanzrath Wieder hold zumMitgliede der Direktion der Hauptstaatskasse,

den Hauptkaffirer Riehl bei der Generaldirek­tion für den Bau der Staatseisenbahnen zum Ober­zahlmeister bei der zweiten Abtheilung der Haupt- staatskasse, und

den Hegeförster Hermann zu Schloß Fasanerie bei Fulda zum Nechnungsführer bei dem Habichts-

walder Braunkohlenwerke und dessen Magazin zu Cassel zu ernennen; auch

den Revierförster tapfer zu Schaumburg in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Metropolitan Merz zu Bruchköbel wegen vorgerückten Alters seiner Funktionen als solchen zu entheben;

den Pfarrer Manns zu Gelnhausen und den Pfarrer Kircher zu Meerholz zu Metropolitanen der Pfarreiklassen gleichen Namens,

den Pfarrer Cala minus dahier zum Metropo­litan der Pfarreiklasse Bücherthal zu bestellen;

dem Probaturgehülfen Sebastian Ernst aus Fulda die erledigte Probacorstelle bei der Landeskreditkasse provisorisch zu übertragen, und

dem PhystkuS Dr. Daniel zu Wetter zugleich die wundärztliche Praris als Wundarzt erster Klaffe zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Zufolge Beschlusses im Generalprotokolle vom 5. d. M., z. Nr. 15l8 F. M. G. Pr., und mit Beziehung auf §. 1 der Verordnung vom 3. März d. Z., die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatsforsten be­treffend, werden hiermit sie Lokal-Forsttaren für die Forstinspektionen:

1) Schlüchtern, ,

2) Salmünster, und

3) Hanau

zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 14. April 1853.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für Forst- und Jagdsachen.

W i tz l e b e n, vt Scheffer.