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1853

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Hana u, Donnerstag den 14. April 1853.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Kreisorgelbauer Gustav Wilhelm zu Caffel das Prädikat «Hoforgelbauer" zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, Geheimcrath Wilkens von Hohenau, zugleich zu Allerhöckstihrem außerordentlichen Ge­sandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Sächsischen Hofe zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben «ller- gnädigst geruhet:

den Premierlieutenant v. Griesheim vomLeib- garderegiment zum 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zu versetzen, und

den Sekondlieutenant Schmidt vom 1. Infan­terieregiment zum Premierlieutenant im 3- Infan­terieregiment zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem der in Untersuchung befangene Rek­tor Möhl von Wetter flüchtig geworden und seines Dienstes entsetzt ist, auch seit langer als einem Jahre keine Beiträge zu der Civil- Witt­wen- re. Gesellschaftskasse geleistet hat, so ist nun­

mehr in Gemäßheit des §. 11 der Verordnung vom 29- März 1827 dessen Ausschließung aus dieser Anstalt verfügt worden, wovon derselbe bei mangelnder Kenntniß seines Wohnortes andurch benachrichtigt wird.

Caffel am 23. März 1853.

Kurfürstliche Civil- Wittwen - und Waisen- kommission hierselbst.

v. L o r e n tz. S t i e r n b e r g.

vt. Bachmann.

2. Da die Bestellung von Aerzten, welche zugleich Wundärzte und Geburtshelfer sind, tn Treysa und Obertaufungen erforderlich erscheint, so wer­den geeignete Bewerber aufgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen an her einzureichen.

Cassel am 22. März 1853.

Kurfürstlich Hessisches Obermedizinalkollegium. H e r a e u s.

vt. Schwarzenberg.

3. Vor dem für das 1. Quartal d. J. zusammen- tretenden Schwurgerichte des Kriminalgerichts Ha- nau, dessen Sitzungen

Montag den 25. April d. I.,

Vormittags 9 Uhr,

im gewöhnlichen Lokale beginnen, sollen die bis jetzt verwiesenen Strafsachen:

"'1) gegen den Gemeindewaldschützen Johannes Haber m an n zu Hüttengesäß, wegen Töd- tung,

2) gegen den Jakob E g o l d von Bernbach, we­gen Brandstiftung,