1853
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Hana u, Donnerstag den 14. April 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Kreisorgelbauer Gustav Wilhelm zu Caffel das Prädikat «Hoforgelbauer" zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, Geheimcrath Wilkens von Hohenau, zugleich zu Allerhöckstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Sächsischen Hofe zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben «ller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant v. Griesheim vomLeib- garderegiment zum 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zu versetzen, und
den Sekondlieutenant Schmidt vom 1. Infanterieregiment zum Premierlieutenant im 3- Infanterieregiment zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem der in Untersuchung befangene Rektor Möhl von Wetter flüchtig geworden und seines Dienstes entsetzt ist, auch seit langer als einem Jahre keine Beiträge zu der Civil- Wittwen- re. Gesellschaftskasse geleistet hat, so ist nun
mehr in Gemäßheit des §. 11 der Verordnung vom 29- März 1827 dessen Ausschließung aus dieser Anstalt verfügt worden, wovon derselbe bei mangelnder Kenntniß seines Wohnortes andurch benachrichtigt wird.
Caffel am 23. März 1853.
Kurfürstliche Civil- Wittwen - und Waisen- kommission hierselbst.
v. L o r e n tz. S t i e r n b e r g.
vt. Bachmann.
2. Da die Bestellung von Aerzten, welche zugleich Wundärzte und Geburtshelfer sind, tn Treysa und Obertaufungen erforderlich erscheint, so werden geeignete Bewerber aufgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen an her einzureichen.
Cassel am 22. März 1853.
Kurfürstlich Hessisches Obermedizinalkollegium. H e r a e u s.
vt. Schwarzenberg.
3. Vor dem für das 1. Quartal d. J. zusammen- tretenden Schwurgerichte des Kriminalgerichts Ha- nau, dessen Sitzungen
Montag den 25. April d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
im gewöhnlichen Lokale beginnen, sollen die bis jetzt verwiesenen Strafsachen:
"'1) gegen den Gemeindewaldschützen Johannes Haber m an n zu Hüttengesäß, wegen Töd- tung,
2) gegen den Jakob E g o l d von Bernbach, wegen Brandstiftung,