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1853.

ochenblatt

für die

H a n an, Donnerstag den 7. April 1853.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Prinzen Friedrich von Hessen, Hochfürstliche Durchlaucht, zum General der Kavallerie a la suite der Armee zu ernennen geruhet.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

dem Oberstlieutenant Bahr, Kommandanten des JnvalidenhauseS zu Carlshafen, den Charakter als Oberst zu ertheilen;

den Hauptmann Manns vom dritten Infante­rieregiment zum ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zu versetzen;

den Premierlieutenant Böller vom dritten In­fanterieregiment zum Hauptmann und Kompagnie-* chef in demselben,

den Premierlieutenant v. Baumbach I. vom er­sten Infanterieregiment (Kurfürst) zum Hauptmann und Kompagniechef im Leibgarderegiment, und

den Premierlieutenant v. Lepel vom Leibgarde­regiment zum Hauptmann und Kompagniechef in demselben zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Nachdem der in Untersuchung befangene Rek­tor Möhl von Wetter flüchtig geworden und seines Dienstes entsetzt ist, auch seit länger als einem Jahre keine Beiträge zu der Civil- Witt­wen» rc. Gesellschaftskasse geleistet hat, so ist nun­

mehr in Gemäßheit deS §. 1t der Verordnung vom 29. März 1827 dessen Ausschließung aus dieser Anstalt verfügt worden, wovon derselbe bei mangelnder Kenntniß seines Wohnortes andurch benachrichtigt wird.

Caffel am 23. März 1853.

Kurfürstliche Civil- Wittwen - und Waisen» kommission hierselbst.

v. Lorentz. Stiernberg.

vt. Bachmann.

2. Da die Bestellung von Aerzten, welche zugleich Wundärzte und Geburtshelfer find, tn Treysa und Oberkaufungen erforderlich erscheint, so wer­den geeignete Bewerber aufgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen anher einzureichen.

Cassel am 22. März 1853.

Kurfürstlich Hessisches Obermedizinalkollegium. Heraeuö.

vt. Schwarzenberg.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Die vom Stadtrathe und Bürgerausschusse be­schlossene und von Kurfürstlicher Regierung ge» nehmigte Wiedereinführung der Verbrauchsauflage zu 30 Kr. von jeder in hiesiger Stadt zur Kon. sumtion kommenden Ohm Aepfelwein, zum Besten der Stadtkasse, wird mit Hinweisung auf die zur Sicherung dieser städtischen Abgabe erlassene, im Provinzialwochenblatte vom 18. November 1847,