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204. HerSfeld. Der 10 Jahr alte schulpflichtige Knabe Georg Knoth aus Tann hat sich seit einiger Zeit von Haus entfernt und treibt sich wahrscheinlich bettelnd umher.
Alle Polizeibehörden werden ersucht, nach demselben , weicher bei seiner Entfernung mit einem alten blauleinenen Mittel, einer alten blauleinenen Hose und einer schwarzen Tuchmütze bekleidet war, ' fahnden, ihn im Belretungöfalle festnehmen und anher oder in seine Heimath abliefern zu lassen.
Heröfeld am 8- März 1853- Kurfürstliches LandrathSamt.
A u ffa rlh-
205- Wolfhagen. In der vergangenen Nacht hat sich der dahier wegen mehrerer gefährlicher Dieb- stähle in Untersuchung und Haft befindliche Johannes Hundertmark von Lütersheim, dessen Signalement unten folgt, Gelegenheit gefunden, aus dem hiesigen Gefangenhause auszubrechen und die Flucht zu ergreifen. Da derselbe ein sehr gemeingefährlicher Verbrecher ist, welcher erst im vergangenen Monat zu Corbach aus der Haft entsprungen war und bereits wegen verübter bedeutender Diebstähle 3jährige Zuchthausstrafe zu Schloß Waldes verbüßt hat, so ist zur Sicherheit des Publikums an der Habhaftwerkung dieses Verbrechers viel gelegen und ersuche ich daher alle Justiz-, Polizei- und Ortsbehörden, nach dein Entsprungenen genau fahnden und im Betretungs- falle denselben geschloffen und wohlverwahrt anher transportiern zu lassen.
Wolfhagen am 6. März 1853. Kurfürstliches Justizamt.
Richter.
Signalement: Alter 24Jahre, Größe mittlere, Stirn hoch und frei, Haare und Augen - braunen blond, Augen blau, Nase klein, Mund groß, Zähne gesund, Bart seinen , Kinn rund, Gesicht rund und voll, Gesichtsfarbe gesund, Statur untersetzt und breitschulterig.
Besonderes Zeichen: auffallend tief Athem holend.
Kleidung: schwarze tuchene Kappe mit brei- tem Deckel, grünen Mittel, grüne wollene Unter« satte, graue tuchene Beinkleider, Schuhe mit wenigen kleinen Nägeln in den Absätzen, halbblaue wollene Strümpfe, schwarze Luchweste mit Glas- knopfen.
206. Sein häufen. Der Knabe Abraham Gold- schmidt von hier hac sich heimlich aus hiesiger Stadt entfernt und treibt sich wahrscheinlich auf dem Bettel umher. Es werden daher alle Polizeibehörden ersucht, denselben im Betretungefalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Gelnhausen am 1. März («53, Kurfürstliches Landraihsamt.
Huck.
207. Frankenberg. Die in der durch das Pro- vinzialwochenblatt geschehenen diesseitigen Bekanntmachung vom 31. Januar d. J. erwähnte taubstumme Frauensperson, Namens Katharine Elisabeth 9t 0 11 e aus Bottendorf ist durch die Gendarmerie in Philippsthal festgenommen worden und können nunmehr die Nachfoischungen nach derselben unterbleiben.
Von den Sachen, welche die rc. Nolte bei sich geführt, hat dieselbe aber zur Zeit ihrer Festnahme nichts mehr besessen und es ist daher anzunehmen, daß solche derselben gewaltsam abgenommen oder von dieser verloren, auch vielleicht gegen verabreichte Lebensmittel versetzt worden sind.
Man ersucht daher sämmtliche Polizeibehörden, die chunlichen Nachforschungen nach diesen Sachen, welche unten verzeichnet sind, anstelle» zu lassen und geeigneten Falles anher Mittheilung zu machen.
Sollten die fraglichen Gegenstände von der rc. 9t 011 e etwa in Versatz gelassen fein, so sind deren Angehörige bereit, die Forderung der betreffenden Personen zu berichtigen-
Frankenberg am 12 März 1851.
Kurfürstliches LandrathSamt.
Lo ß b e r g.
Verzeichn iß der Gegenstände:
1) ein tannener Kasten, bunt bemalt mit einem Schloß versehen, der Deckel ist gesprungen; 2) 8 Weibshemden ohne Nnnen, der Rumpf ist von Wergentuch, die Aermel aber von Flächseutuch; 3) eine hellblaue Frauenjacke von lieber; 4) ein Paar kalblederne, noch gute Frauenschuhe; auf dein Oberleder sind f. g. Rosen und darin ein weißes Knöpfchen; 5) ein Paar buntfarbige baumwollene Handschuhe nebst s. g. Stauchen dazu an den Arm; 6) ein baumwollenes weißkarrirteS Halstuch; 7) e n Sack ohne Zeichen; 8) ein buntes baumwollenes Halstuch; 9) ein Paar blauwollene und ein Paar angestrickte weiße wollene S-rümpfe, ohne Namen..
Stellung unter polizeiliche Aufsicht.
208. Efchwege. Maria G 0 ttschalk aus Ziegen- hagen wurde durch Erkenntniß aurfürstl. Krimi- nalgerichtö dahier vom 25- v. M- wegen Diebstahls, neben Verurtheilung zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe auf die Dauer von vier Jahren, unter polizeiliche Aufsicht gestellt, was hierdurch veröffentlicht wird.
Efchwege am 4 März 1853-
Der Staatsprokurator-Substit.
Wiskemann.
Verlorne Reifelegitimacion.
209. Sein h a u fe 11. Zur Verhütung eines etwaigen Mißbrauchs wird hierdurch veröffentlicht, daß der