ochenblatt
für die
Provinz H a n a «.
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Hanau, Donnerstag den 27. Januar 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Kurfürstlichen Geschäftsträger am Königl. Preuß. Hofe, Kammerherrn und Legationsralh Frei- Herrn v. Dörnberg zu Berlin, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen ihm verliehenen Kommandeurkreuzeö zweiter Klasse des Großherzoglichen Ludwigsordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Rechtspraktikanten August Köhler in Cassel zum Assessor bei dem Justizamte in Gelnhausen zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den RegierungSrath Edwin v. Bischoffshausen von der Stelle eines vortragenden Rathes in Allerhöchst Ihrem Geheimen Kabinet zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Revierförster von Loßberg zu Leibholz in den Ruhestand zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem außerordentlichen Pfarrer und Pfarreiverweser zu Ulfen, Konrad Schirmer, die erledigte Pfarrei Albungen, Klasse Allendorf, zu übertragen;
den zu dem erledigten Vikariat Wipperode, Klasse Waldka^pel, präsentirten Pfarrer BättenHausen zu Oetmany Hausen, sowie
den zu dem erledigten Vikariat Berndshausen, Klasse Homberg, präsentirten außerordentlichen Pfarrer Gideon Wissemann, dermalen in Rengshausen, zu bestätigen.
den Professor der Philologie, Dr. Weber zu Marburg zum Direktor des philol. Seminars daselbst zu ernennen;
den Landrath, Regierungsrath Uloth zu Hers» seid in gleicher Eigenschaft zumLandrathsamte Kirch- Hain zu versetzen;
den Controleur bei der zweiten Abtheilung der Landeskreditkasse, Johann Friedrich A l st e r, zum Kassirer bei der gedachten Abtheilung zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem 'Fürstlich Schaumburg -Lippeschen Geheime Kabinetsrath v. Strauß das Ritterkreuz des Kurfürstlichen WilhelmsordenS zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden, 1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1853 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den betreffenden Kurfürstlichen Landrathsämtern die- serhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.