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1853.
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Wochenblatt
Provinz Hana 11.
H a n a u, Donnerstag den 20. Januar 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Zeughauptmann, Hauptmann Engelhardt, den Charakter als Major zu ertheilen, sowie
die Porlepöefähnriche: Nebelthau vom zweiten Husarenregiment, Engelhardt!'^"' Artillerieregiment, zu Sekondlieutenants zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,
1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1853 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit ausgefordert, dieselben in den von den betreffenden Kurfürstlichen Landrathsämtern die- serhalb' bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stutenbedeckung verwendet, für jeden Kontraventionsfall eine Strafe von 10 THIrn. verwirkt-
Cassel am 5. Januar 1853.
Kurfürstliche Landgestütdirektion, von Eschstruth.
2. Gutsverpachtung.
Zur anderweiten Verpachtung der beiden, überhaupt 393 Morgen 7| Ruthen Land, Wiesen und Garten enthaltenden Domainengüter zu Marjoß, das Wirthschaftsgut und der Rohrbacher Hof genannt, mit der dabei hergebrachten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung für 500 Stück Schafe, sowie mit der dem WirlhschMsgute zustehenden WirthschaftSberechngung nebst Herbergirung, auf 12 Jahre, von Petritag 1853 an, haben wir— weiteren Steigerungstermin auf
Donnerstag den 27. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,
in das GeschäftSlokal der Nenterei Steinau an- beraumt, und setzen davon Pachtliebhaber mit dem Anfügen in Kenntniß, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse in jenem Termine dargelegt werden muß.
Weiter dient den Pachtliebhabern zur Nachricht, daß die Pachtbedingungen schon jetzt sowohl in dem Pachtsekretariate der unterzeichneten Behörde, als auch bei der genannten Renterei eingesehen werden können.
Cassel am 8. Januar 1853.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
W i e d e r h o l d , k. A-
vt Schuchardt.