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dem permanenten landständischen Ausschuffe bis auf Weiteres jedes amtliche Zusammen- Ireten, sowie jede amtliche Thätigkeit überhaupt untersagt worden ist, und der Ungehorsam gegen diese Anordnung auf die dem bestehenden Kriegszustande entsprechende Weise geahndet werden soll, und haben sich hiernach Alle, die es angehet, zu achten.
Cassel am 30sten Juli 1851.
Kurfürstliches Gesammt-Staats- Ministerium.
Hassenpflug. Volmar. Haynau. Baumbach.
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Ausschreiben des Gesammt-Staats- Mimsteriums,
vom 30!^ü Juli 1851, die Sicherstellung der in Veranlassung des Bundesvollstreckungs-Verfahrens ergriffenen Maaßregeln und erlassenen Anordnungen, sowie die Bestrafung dagegen gerichteter Unternehmungen betreffend.
In Gemäßheit allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten wird auf Veranlassung der beiden Commissare von Oesterreich
und Preußen, als den durch Bundesbeschluß vom Uten Juni d. J. dazu bevollmächtigten hohen Regierungen, nämlich des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Feldmarschall-Lieutenants, Grafen von Leiningen-Westerburg und des Königlich Preußischen Staats-Ministers Uhden, zur allgemeinen Kenntniß gebracht —
daß allen Kurfürstlichen Behörden und Beamten ohne Ausnahme jede amtliche Erörterung oder Berührung der Competenzfrage bezüglich der Bundesaction in Kurhessen und der seit Beginn derselben erfolgten Erlasse und Anordnungen der Bundes - Civil-Commissare untersagt ist, sowie ferner jede Cog- nition über deren rechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit, sowie über die Gültigkeit der auf Veranlassung der Bundes - Commissare erlassenen landesherrlichen Verordnungen und mit ihrer Zustimmung ertheilten provisorischen Gesetze ausgeschlossen bleibt und daß daher jede Amtshandlung oder jedes Verfahren oder jedes sonstige Unternehmen, welches als eine mittelbare oder unmittelbare Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen sich darstellt, an dem Schuldigen als Aufruhr kriegsgerichtlich bestraft werden soll, und haben hiernach Alle, die es angehet, sich zu achten.
Cassel am 30sten Juli 1851.
Kurfürstliches Gesammt - Staats- Ministerium.
Hassenpflug. Volmar. Haynau. Baumbach.