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Einladung zum Abonnement

104 aus den Wird

Frankfurter Anzeiger "^ außer Mon^gs.

vom 1. Januar 1852 ab.

Abonnementspreis für Frankfurt AS"kr. per Quartal; für auswärts bei allen Postämtern

Deutschlands, gemäß dem neuen Regulativ, mit unbedeutendem Postaufschlag.

j Zu Neubestellungen auf dieses gern gelesene und vielverbreitete Blatt wird hierdurch mit dem Bemerken ein- J l geladen, solche rechtzeitig und vor Schluß dieses Monats zu machen, um kompletter Eremplare gewiß zu sein. H i Alle Postämter und Boten nehmen Bestellungen an. j f Der „Frankfurter Anzeiger" bringt die anziehendsten und neuesten Novellen, Gedichte, MiSzellen, ) L launig und ernst, Schach-, Rechnen-, Räthsel- rc. Aufgaben; jede Woche einen ausführlichen Pariser Mode- 1 j bericht mit Modebild, ein Feuilleton für weibliche Handarbeiten aller und jeder Art, welches von lithogra- j r pHirten Abbildungen begleitet, das Allerneueste in Hätel-, Stick-, Strick-, Filet- und Bandarbeiten, > 4 mit den deutlichsten Erklärungen zur Anfertigung enthält. Ein Feuilleton für Künste und Handwerke, 4 £ ausgestattet mit dem Vorzüglichsten aus dem Bereiche der Technik u. s. w., und ebenfalls regelmäßig mit lithogra- 5 P phirten Abbildungen — wenn erforderlich in Farbendruck—versehen. Tüchtige Fachmänner haben uns ihre Unter- > • stützung zugesagt. — Ferner ein Feuilleton für Theater und Konzert, d. h. unpartheiische Berichte über 4 f hiesige und auswärtige Bühnen- und Konzertleistungen, von einem der ersten und geartetsten Kunstkenner geschrieben. J L Täglich eine kurze, bündige, aber vollständige Rundschau auf dem Gebiete der Politik und des öffentlichen 1 5 Lebens, wodurch dem Leser das sehr oft unerquickliche Durchsehen großer politischer Zeitungen erspart wird. Täglich ein j r vollständiges Koursblatt der hiesigen Börse, Handels-, Frucht-, Getreide- und Oelberichte von Frankfurt, * 4 Friedberg, Mainz, Köln, Neuß, Würzburg, München u. s. w. — Nach jedesmaligem Erscheinen des Frankfurter Amts- 4 y blattes kurz gefaßt den Inhalt desselben. 7

Diese Vielseitigkeit des „Frankfurter Anzeigers," wie sie nichfleicht ein anderes Journal bieten dürste, wozu 1 4 aber auch noch täglich ein bunter Kranz der mannigfachsten Inserate und Bekanntmachungen in deutlichen 4 f und schönen Lettern kommt, diese Vielseitigkeit hat unserem Blatte in allen Kreisen, in der Geschäfts-, Beamten- f p und Damenwelt die freundlichste Aufnahme erworben und wird die Redaktion nichts verabsäumen, durch Ausbieten 1 i aller Kräfte dieses Wohlwollen sters zu erhalten. j

r Der wie bei keinem ähnlichen Organe billige Abonnementspreis läßt es auch weniger Bemittelten nicht schwer 1

4 fallen, sich täglich mit dem Neuesten und WiffenSwertoesten bekannt zu machen und durch Sammeln der Journale, sowie der 4 lithographieren Mode- und Musterbeilazen seiner Familie einen reichen Schatz der besten Lektüre und belehrendsten Unter- 5

P Haltung zu sichern. Z

4 Inseraten, welche wir die Zeile mit 4 kr. berechnen, kann bei der großen Verbreitung des „Frankfurter 4 £ Anzeigers" der beste Erfolg garantirt werden. f l Probeblätter stehen auf Verlangen gratis zu Diensten.

Frankfurt a. M-, Dezember 1851-

Die Redaktion.

Gesetzgebung.

Die Nr- XXIX deS Gescyblattes von diesem Jahre enthält:

Verordnung, vom 18. Dezember 1851, die ander weite Verwaltung deS Forst« und Jagdwesens betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich

W l l h e l m der I., Kurfürst rc. rc.

verordnen, mit Beziehung auf Unsere Verordnung vom 11. Oktober v. I., die anderweite Verwaltung der Finanzen deS StaateS betreffend, nach Anhörung Unseres Gesammtstaatsministeriums, wie folgt:

§. 1.

Die Geschäfte der einstweiligen Kommissionen für die Verwaltung des Forstwesens und für die Ver» waltüng der Staatejagden gehen, mit Ausnahme der Besorgung der Vermessung, Abschätzung und

BetriebSeinrichtung der Forste, welche einer besonde­ren Kommission übertragen wird, mit dem 1. Fe­bruar k. I. auf die Abtheilung des Finanzministe­riums für Forst- und' Jagdsachen über.

§ 2.

An die Stelle der bisherigen Forstinspektionen und Oberförstereien werden für deren Geschäfte, von dem im §. 1 genannten Zeitpunkte an, drei und zwanzig Forstinspektionen eingesetzt, deren Bezirke in der Anlage festgestellt sind.

Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unter­schrift und deS beigedrückren StaatösiezelS gegeben zu Cassel am 18- Dezember 1851.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt Hafsenpflug. Vt Volmar. Vt. H»ya»n.

Vt. Baumbach.