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von Fürst Heinrich zu Nassau-Dillenburg auf eine Mark de 1689-, e) ein AlbuSstück de 1684, f) ein Albusstück de 1685, g) eine Schaumünze, mit einem Brustbilde, von Sil« der, unter Wilhelm V. von Nassau-Oranien geschlagen, h) eine Anzahl in einer Reihe aneinander geklebter geschwärzter silberner Nassau-Oranischer Kreuzer;

5) daS Großkreuz der Ehrenlegion Napoleons sammt dem großen hochrothen, gewasserten, 4 bis 5 Zoll breiten starken seidenen Bande, woran dasselbe hing, nämlich ein weißemaillir- ter fünfeckiger «Stern, mit einem goldnen Kügelchen an jeder Ecke, und in der Mitte auf der einen Seite das goldne Bild Napo­leons mit Aufschrift: Napoleon , Empereur de Francais, auf der anderen Seite der fran­zösische Adler;

6) von dem Großbande der Westphalischen Krone ist das Band zurückgelassen, es fehlt aber die daran Hangende goldne und durchbrochene, äußerst fein gearbeitete Krone, worin oben der französische Adler, unten der Hessische Löwe und das Hannöverische Einhorn einan­der gegenüber mit der Inschrift: „Je les unis“ angebracht sind; unten am Rande der Krone ist auf der einen Seite das Stiftungs- jahr mit römischen Zahlen, auf der anderen Seite die Devise: „Charakter und Aufrich­tigkeit“ befindlich;

7) vier vergoldete Kapseln (von S über..oder noch geringerem Metalle), darin das ReichSwap- pensiegel des Kaisers Joseph 1L, von Wachs. Dem Deckel ist eingravlrt der Reichsadler mit Zepter, und Reichsapfel in der Klaue und auf der Brust die Buchstaben J. 11. ;

8) ein silbernes Herzoglich Nassauisches Kabi- netspetschaft mit dem Wappen;

9) ein stählernes, mit 2 Wappen nebeneinander, dem Fürstlich Nassau - Oranischen und dem Königlich Englischen.

Wir ersuchen die resp. Justiz- und Polizeibehör­den dienstergebenst, nach diesen entwendeten Ge­genständen die sorgfältigsten Nachforschungen zu veranlassen, im Falle etwas entdeckt wird, gefäl­ligst einzuschreiten, und von allen Anzeigen, die sich ergebest werden, uns ohne Verzug gefällige Mittheilung zu machen.

Wiesbaden am 8. Dezember 1851.

Herzoglich Nassauisches Kriminalgericht. (Wj.) Zinn.

vt. Neinnich.

572. D ei n ha tt sen. In der Nacht vorn 7. auf den 8. d. M. sind Mm Nachtheile der Wittwe des

Konrad Blum in Niebergründau zwei Gänse ent­wendet worden.

Gelnhausen am 10. Dezember 1851.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Huck.

573. Frantfur t. Am 15. Dezember d. I., Nachmittags zwischen 3 bis 6 Uhr, wurden dem Eisenhändler JuliuS Worms dahier mittelst Nach­schlüssel die nachverzeichneten Gegenstände entwen­det. Man bitter, geeignete Nachforschungen an» zustellen und im Falle irgend eines Erfolges so­fort Nachricht ringet zu geben.

Frankfurt a. M. am 15. Dezember 185T. Polizei a m t.

I) Eine eiserne, circa 3' lange, 1^ hohe, ty tiefe Geldkiste, welche enthielt: 2) nachver- zeichnete Schuldverschreibungen der freie» Stadt Frankfurt von 1839, z'U 34 pEt. verzinslich, nebst Koupons und Talons: Lit. D, Nr. 185, 181, 3 20, 503 und 686 , über 1000 fL, Lit. D, "Nr. 1536, 1628, 1739, 1748 und 1808, über 500 fl.; 3) nachverzeichnete Schuldver­schreibungen der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., nebst Koupons und Talons: Lit A, Nr. 93, 113 und 125, über 1000 fl., Lit. A, Nr 1, 11 und 10t, über 500 fl., Lit. A, Nr. 7, 106 und 131, über 250 fl., Lit. A, Nr. 30, über 150 fl., und Lit. A, Nr. 131, über 100 fl-; 4) eine Darmstädter StaatS- schuldverschreibung, zu 34 pEt. Verzinslich, bött^ 1836, Nebst Kottponö und Talons, Nr. 954, über 1000 fl.; 5) fünfzehn Herrnhemben, B. W. gezeichnet, 6 derselben sind noch neu; 6) zwei blau und weißgewürfelte Bettüberzüge, B. W. gezeichnet; 7) zwei blau und weißgewürfelte Kopfkissenüberzüge, B. W. gezeichnet; 8) ein Betttuch; 9) ein zinnernes Büchschen zum Auf­schrauben; 10) ein Hölzernes, circa 1' langes, i' breites, 4' hohes Kästchen, mit einem gehei­men Schubladchen am Fußgestell; 11) circa 28 Rechnungen über gekaufte StaatSpapiere; 12) ein blecherneS rundeS BüchSchen > 14" im Durch­messer ; i 3) eine rothe Brieftasche; 14) eine Summe von 1236 fl. in baarem Geld, bestehend in Brabanter Thalern, Zweiguldenstücken und SechSbäßnern, ineistenö eingerollt, ferner in 17 oder 18 holl. Zehnguldenstücken, 3 doppelten Pistolen und einem DarMstädter Fünfguldeustück; 15) die am t. Januar 1852 fälligen Koupons der Schuldverschreibungen der hiesigen israeliti­schen Gemeinde, Nämlich: Lit. A, Nr. 102, über 1000 fl. , zu 35. fL und Lit. B, Nr. 78, über 500 fl., zu 17 fl. 30 kr.

$abnöiing§W und Slekkdnefe.

574. Fu lda. Alle betreffende Behörden werden hierdurch 'ersticht, den Taglöhner Andreas Beyer