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Weingarten:
6) Pmb. 439. 21 N. im Roßdorf, neben Lorenz Ruth; 7) Pmb. 431. 9 R- im Roßdorf, neben Konrad Dörr; 8) Pmb. 275. 24 N. vor'm Wald, neben Simon Hensel; 9) Pmb. 284. 12 N. im Stecken, neben Johs. Heck; 10) Pmb. 284. 13 R. im Herrnberg, neben Philipp Köhler.
B a u m > und G r a s g ä r t e n :
1t ) Pmb. 295. 9| R. in den Haingarten, neben Johs. Sckwarzhaupt; 12) Pmb. 351. 10 R- in den Scheuerthorgarten, neben Georg Uhrig.
K r a u tg Arten:
13) Pmb. 404. 7 R- auf dem alten Garten, neben Deukschordensgut; 14) Pmb. 373. 4 R- am RiebachSweg, neben Ludwig Heck.
Wiese:
15) Pmb. 341. 23 R. hinter',» Teufelökopf, neben Peter Haas,
erkannt, und hierzu erster Termin auf
den 3- Febr u a r k. I., eventuell zweiter und dritter auf den 2- März und
3 0. März k. I. , jedesmal Vormittags 1t Uhr, vor hiesige Gerichtsstelle anberaumt, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Pfandrechte, bei Strafe der Ausschließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Termine anzuzeigen und zu begründen haben.
Hanau am 2- Dezember 1851.
Kurfürstliches Justizamt II. Cöster.
vt. Avenarius.
15. Großenhauscn. — Ediktalladung. — Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich Wilhelm zu Hessen hat mittelst einer bei dem unterzeichneten Justizamte wider die Gemeinde Großenhau- sen eingereichten Provokation vorgestellt, daß ihm als Eigenthümer des HofeS Eich das Recht zugestanden, von dem gestimmten Ackerland der pro» vokatischen Gemeinde zu Martini jeden Jahres
7 Achtel 2 Maaß 13 Gescheid Korn, Gelnhäuser Gemäßes, zu beziehen und darauf angetragen, daß die nach dem Gesetz vom 26. Aug. 1848 an die Stelle dieser Leistungen getretenen Entschädigungen festgestellt werden, auch eine Berechnung vorgelegt, wonach er als Entschädigung 510 Thlr. 5 Sgr. 2 Hlr. in Anspruch nimmt.
Zur Verhandlung über die Provokation, in Ge- mäßheit des §. 77 deS AblösungSgesetzes vom 23. Juni 1832, ist Termin auf
den 2. Februar k. I.,
Vormittags 9 Uhr, in das hiesige AmtSlokal anberaumt worden, und werden nach §. 88 deö angezogenen GesetzeS alle bei der Auseinandersetzung und bei der Verfügung
über daS Ablösungskapital betheiligte Personen hiermit aufgefordert/ ihre Ansprüche in diesem Verfahren , und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung selbst beziehen, in dem angesetzten Termine, insofern sie aber bei der Verfügung über das Ablösungskapital in Betracht kommen,
binnen 6 Monat e n, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung, unter Beobachtung der Vorschriften deS ge. nannten GesetzeS so gewiß geltend zu machen, als sonst die Ersteren als in das Resultat der Auseinandersetzung einwilligend angesehen, die Ansprüche der Letzteren aber bei der Verfügung über daS Ablösungskapital nicht berücksichtigt werden.
Gelnhausen am 2. Dezember 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
Heuse r-
vf. Geist.
1b. R o t H. In Sachen des Kaufmanns Johs. Bindernagel zu Gelnhausen, Jmploranten, gegen den Ortsbürger und Maurer Johs. Ritter und dessen Ehefrau, Anna Margareta, geb. Günther, zu Roth, Jmploraten, hypothekarische Forderung betreffend, ist durch Bescheid vom heutigen Tage der öffentliche Verkauf der nachgenannten, in der Gemarkung Roth gelegenen Immobilien, als: Erbgarten: Karte D. 123t 2T’7 R- über dem Gemeindegar- ten, zwischen Philipp Baumann'S Wittwe u. Johannes Krause Nr. 69, alte Karte;
* E. 37’ 2t3o8ö ., vor der Zingel, zwischen Georg Hofacker u. dem Pfad, alte Karte Nr. 40, erkannt, und dazu erster, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 2. Februar,
1. März und
29. März k. I-, jedesmal Vormittags 11 Uhr, in daS AmtSlokal dahier anberaumt worden, welches mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Rechte, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der speziellen Ladung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufstermine dahier anzuzeigen und zu begründen haben.
Gelnhausen am 4. Dezember 1851. Kurfürstliches Justizamt.
Heufer.
vt. Geist.
17. Fulda. — Oeffentliebe Vorladung. — Der Taglöhner Peter Brahler aus Marbach, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist,