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Polizeiliche Nachrichten

«r. 50.

Hana« am 11. Dezember

1851.

Bekanntmachungen.

563. Hanau. Am 28. v. M- sind zu Dorheim 3 falsche Halbguldenstücke mit Herzoglich Nassaui, schem Gepräge vom Jahre 1840, und 1 deSgl. mit Königlich Bayerischem Gepräge vom Jahre 1845 auSgegeben worden; dieselben sind aus einer Blei enthaltenden Masse gegossen und haben ein durch, aus schlechtes Gepräge.

Dies wird zur Warnung des Publikums be­kannt gemacht.

Hanau am 4. Dezember 1851. Kurfürstliches Landrathsamt.

Weber.

564. Hanau. Bekanntmachung, die Befolgung der straßenbaupolizei- lichen Strafbestimmungen betreffend.

Da man wahrgenommen hat, daß die zur Scho- nung und Erhaltung der Straßenbankette und Gräben, sowie zur Sicherung der Passage beste, henden gesetzlichen Vorschriften von dem Publikum nicht gehörig beachtet und Seitens des Aufsicht«, personales auf ihre sträckliche Befolgung nicht ge­nügend hingearbeitet wird, so sieht sich die unter­zeichnete Stelle veranlaßt, diese Vorschriften mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß zu brin­gen, daß deren pünktliche Ausrechtbaltung dem betreffenden Aufsichtspersonale neuerdings einge­schärft und die größte Aufmerksamkeit zur streng, sten Pflicht gemacht worden ist.

Hanau am 9. Dezember 1851.

Kurfürstliches LandrathSamt- Weber.

Auszug aus dem Straftarif der Chausstegelddefraudation und Chaussiefrevel.

Wer von der Chaussee auf andere, als den 3 bestimmten Abfahrten auSbricht, oder

quer über die Chaussee, Bänke und Grä, den, von der und auf die Chaussie über» fetzt, zahlt, falls er ein Fahrender ist, . 3 und ein Reitender . .......1 Wer einem anderen, ihm entgegenkommen­den Fuhrwerke auf der rechten Seite nicht zur Hälfte auSweicht, zahlt auf er» hobene Klage......... 3 Wer die Abweissteine um- oder entzwei- fährt, zahlt, nebst dem Schadensersätze, t 30 Wer dir auf dem Besteck der Chauffie sitzen­den Steinhaufen um- oder überfährt . 1

Wer auf die Bänke fährt......3 Wer auf die Bänke reitet......1

Wer einen beladenen Wagen oder Karren mit Ketten sperrt . .......Z Wer sich bei einem Güter- oder Lastwagen eiserner Hemmschuhe bedient, die nicht wenigstens fünf Zoll breit sind, . . . 5 Wer auf der Chaussee ohne Noth ausspannt und den Wagen leer oder geladen stehen läßt.............1 30

Wer Vieh an den Böschungen oder im Chausslegraben weiden läßt, für ein gro« ßrs Stück Vieh.........2 für ein kleines ......... 1 Wer Holz, Steine und andere Gegenstand« auf die Bänke oder die Chauffte selbst setzt, oder Unratb in die Gräben wirft, außer der Verbindlichkeit, diese Gegen­stände wegzuschaffen,.......t 30 Wer über seine Grenzlinie zu nahe, oder in das Chaufsteeigenthum ackert, zahlt . , 3

Vergehen und Verbrechen.

565. Gelnhausen. Dem Ludwig Reutzel zu Wolferborn sind in der Nacht vom 28. auf den 29. d. M- von dessen in dem Hofe stehenden Wagen zwei Wendeachsen entwendet worden. Gelnhausen am 30. November 1851. Kurfürstliches LandrathSamt. Schmidt.

Fahndungsschreiben und Steckbriefe.

566- Wiesbaden. Der Bergmann Rudolph Hein­rich Müller aus Langenbach, Herzoglichen Ju« stizamtS Marienberg, steht dahier wegen Schrift­fälschung und versuchten Betrugs in Untersuchung und treibt sich dermalen, unbekannt wo, umher. Wir ersuchen die Justiz- und Polizeibehörden des In- und Auslandes, auf denselben fahnde^, ihn im Falle der Betretung verhaften und unS vor­führen zu lassen.

Wiesbaden am 27. November 1851. Herzoglich NassauischeS Kriminalgericht.

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