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5- Friedrich August Wilhelm Lachmund von hier hat Behufs Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsver- bande nachgesucht, was bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen am 11. November 1851. Kurfürstliches LandrathSamt. Schmidt.
6. Der Schuhmachergeselle Johannes Jakob G 6 n- ner aus Langenselbold beabsichtigt nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemaßheit der bestehenden Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 11. November 185t. Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.
7. Der Kaufmann Karl Theodor Nollenberger von hier beabsichtigt nach Offenbad) , im Groß- herzogthum Hessen, überzuziehen, was in Gemaß- heit der bestehenden Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 14. November 1851. Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.
8. Die
Komptoirkalender für L8LT, amtliche (Wand-) Kalender in Querfolio, desgleichen in Oktav (s. g. Damenkalender) aus der kleinsten Schrift (ungetheilt und getheilt , auf das ganze und halbe Jahr) sind im Waisenhaus-Verlagskomptoir zu Cassel für 1 Sgr. (auf jedes Dutzend ein Gratiö« eremplar) zu haben.
9. Der auf den 6. Dezember d. I. fallende Krämermarkt in Kirchbracht ist wegen des Sabbaths auf Montag den 8. Dezember d. I. verlegt worden , welches hierdurch veröffentlicht wird. Gelnhausen am 19. November 1851. Kurfürstliches Landrathsamt. Schmidt.
10. Die Lieferung des Lichtöis, Dochtgarns und der" Besen, sowie das Waschen der Bett- und Handtücher für die hiesige Jnfanteriekaserne, desgleichen die Lieferung des Lichtöls für das hiesige Garnisonslazarett) soll auf das Jahr 1852 an den Wenigstfordernden, vorbehaltlich höherer Genehmigung, verakkordirt werden, wozu Termin auf
den 3. Dezember d. I., Vormittags 10 Uhr, auf hiesige Hauptwache bestimmt ist.
Hanau am 22. November 1851.
Braudau, Major rc.
11. Den verehrlichen Käufern des Gerichtsorgani- sations- und Strafprozeßgesetzes im besonderen Duodezabdruck vom Originalsatz deS Gesetzblattes von 1848 dient zur Nachricht, daß das provisorische Gesetz vom 22. Juli und die Verordnung vom 30- Oktober d. I.,
die
Organisation der Rechtspffege, beziehungsweise das prozefsualische Verfahren betreffend,
in eben solcher bequemen, mit einem, sowohl bei dem Studium, als bei der Anwendung und dem Nachschlagen unentbehrlichen Jnhaltsre- gister bereicherten Ausgabe vom Originalsatz des Gesetzblattes abgedruckt und im Waisenhaus- BerlagSkomptoir in Cassel für 3 Sgr. das Eremplar, leicht broschirt, zu haben sind. Ebendaselbst sind noch fortwährend Eremplare der oben genannten älteren Gesetze im bisherigen Preise für 7^ Sgr. zu haben. Zugleich wird. bemerkt, daß beide Ausgaben in ganz gleichem Format gedruckt sind, daher zusammengebunden werden können.
12. Den 2. Dezember d. I., Morgens 10 Uhr, soll im hiesigen Rentereilokale die Lieferung der rauhen und glatten Fourage für die Landbeschä^ " ler während der Beschalzeit pro' 1852 an den Mindestfordernden verakkordirt werden, wozu Ak- kordlustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Bedingungen bei der unterzeichneten Behörde vor und im Termine zur Einsicht vorgelegt werden können.
Steinau am 22. November 1851.
Kurfürstliche Meuterei. Seiffert.
13. Bei der unterzeichneten Stelle wird ein erster Erpedient gesucht, der schon bei einem Lantrathö- amte gearbeitet hat, namentlich auch in dem Re- positurwesen bewandert ist und sich durch Zeugnisse über seine Brauchbarkeit und sein gutes Verhalten auszuweisen vermag. Derselbe kann sofort oder zu Neujahr eintreten.
Homberg am 19. November 1851.
Kurfürstliches Landrathsamt.
Braun, v. c.
14. Der bei der diesjährigen Aushebung für dienstpflichtig erklärte und dem Artillerieregiment über- wiesene Militairpflichtige Karl Joseph W e y n a n d von Cassel hat sich der Einstellung in genanntes Regiment entzogen und wird daher auf den Grund des §. 68 des Rekrutirungsgesetzes vom 29- September 1848 aufgefordert, sich zur Erfüllung seiner Militairpflicht, bet Vermeidung einer Geldstrafe