Einzelbild herunterladen
 

VHWIWVWVW

1851.

/VM^WtUttltM

Wochenblatt

für

die Provinz Hauau.

Ha«a«, Donnerstag den TT. November L8LL.

Gesetzgebung.

Die Nr. XXVIII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:

Ausschreiben des Finanzministeriums,

vom 17. November 1851,

die Errichtung einer Uebergangsstelle für die der inneren Besteuerung unterwor­fenen Gegenstände zu Hofgeismar be- t reffend,

Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die von Cassel nach Marburg führende Eisenbahn vom 1. Dezem­ber d. I. an als Uebergangöstraße für Branntwein und Bier, welche aus Preußen nach Kurhessen oder umgekehrt übergehen, bestimmt und die Errichtung einer Uebergangsstelle zu Hofgeismar verfügt, dieser auch die Ermächtigung zur Ausfertigung und Erle­digung von Uebergangsscheinen ertheilt worden ist; so wird dieses, mit Beziehung auf das Ausschreiben des Finanzministeriums vom 17. März 1842, hier­durch bekannt gemacht.

Eassel am 17. November 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium.

Bolinar.

vt. Führer.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben unter'm 19. August d. I. allergnädigst geruhet, dem Bri­gadeadjutanten, Premierlieutenant v. Bischoffö- hausen das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Hausor­dens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Quartiermeister Kirschner von der Garde du Korps daö Militairverdienstkreuz zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

zd Vorsitzenden deö durch das provisorische Ge­setz vom 14- Juli l. I., §. 20, eingesetzten Disci, plmar-GerichtshvfeS erster Instanz

den Geheime - Negierungsrath Heinrich Wachs zu Cassel,

und zu Mitgliedern dieses Gerichtshofes:

den Obergerichtsrath Christian Sigismund Klin­ke rfueS in Cassel,

den Obergerichtsassessor Ferdinand v. Schutz bar, genannt Milchling, daselbst,

den Landrath Ludwig Scha ntz in Ziegenhain und den Landrath Christian Ludwig Weber dahier; sodann zum Vorsitzenden des durch das genannte Gesetz, §. 33, eingesetzten Disciplinar-GerichtshofeS zweiter Instanz

den Minister der Justiz und des Innern, HanS Daniel Ludwig Friedrich Hassenpflug, und zum Substituten desselben

den Vorstand des Finanzministeriums, Geheime- ralh Otto Heinrich Julius Leopold Volmar, sowie zu Mitgliedern dieses Gerichtshofes:

den StaatSrath Friedrich Heinrich Ernst Leopold

S ch e f f e r, t

den Oberappellationsgerichtörath Heinrich Jakob Karl K n a tz,

den Oberappellationögcrichtsrath Karl Kaup, den Geheime-Regierungsrath August Emil Weg- ner in Marburg,

den Geheime-Regierungsrath Karl Wilhelm Fer­dinand Harbordt dahier, unb'