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6- Gegen das unter'm 16. v. M- aufgestellte und veröffentlichte Berzeichniß derjenigen 20 höchstbesteuerten" Gutsbesitzer des Kreises Schlächtern, welche nach §. 11, Absatz 2, des provisorischen Gesetzes vom 7- Juli d. J., die VollziehungSgewalt der Verwaltungsbehörden sowie die Bezirksräche betreffend, ein Mitglied des Bezirksrathes zu wählen haben, sind bis jetzt, geschehener Aufforderung ungeachtet, Einwendungen dahier nicht vorgebracht worden.
Unter Festsetzung des Termins zur Vornahme dieser Wahl auf
den 2 7. d. M., Vormittags 10 Uhr,
im Lokale deS Landrathsamtes, wird das Verzeichnis;, bestehender Vorschrift gemäß, nochmals veröffentlicht- .Schlächtern am 4. November 1851.
Kurfürstliches Landrathsamt.
Kra m m.
Lauf. Nr.
Der W a h l b e r e. ch l i g t ! Bor- un d Zun am en.
n
Wohnort.
Jährlich zu zahlender Grundsteuerbetrag.
Thlr.
Sgr.
Hlr.
1
Friedrich Zipf . . .
Hobenzell
40
20
—
2
Ferdinand Zipf, Oekonom, ......
Schlächtern
35
27
—
3
Reinhard Uffelmann .
Bellings •
34
4
—
4
Johann Heinrich Noll.......
Ulmbach .
26
4
—
5
Johannes Uffelmann.....
Breitenbach
24
21
—
6
Johannes Schreiber.......
Hohenzell
24
8
—
7
Johann Ulrich Kerl ach.......
Raith .
23
8
—
8
Kaspar Leipold, Oekonom und Gastwirth, -
Schlächtern
23
5
—
9
Georg Buffer. . . .....
Hintersteinau •
23
2
—
10
Nikolaus Iahn.....
Seidenroth
23
—
—
11
BaUhasar Kühlthau......
Oberzell .
22
23
—
12
JohS- Lotz (Kaspar Lotz, Schultheißen'ü Sohn) .
Niederzell
22
14
—
13
Johannes Schauberger, Johannes Sohn, .
daselbst ....
22 .
n
—
14
Johann Kaspar Leipold ......
Breitenbach
2t
14
—
15
Heinrich Philipp Zinkhan . .
Drasenberg . ...M^^
20
20
-—
16
Andreas Drusche! .
Wallrotb . -
20
20
—
17
Wilhelm Siemon . . ......
Ahlersbach
20
18
—
18
Konrad Kühlthau......
Oberzell .
19
27
—
19
Adam Creß jun......
Wallroth.
19
17
—-
20
Georg Lang.
Hohenzell. . . .
19
6
—
7. Bekanntmachung, den Unterricht i n der Hebammenkunst betreffend.
Zu dem ersten Hebammenlehrkursus des Jahres 1852, welcher den 1. Februar beginnen und drei Monate dauern wird, werden die Hebammen- schülerinnen nach Vorschrift des §. 3 der höchsten Verordnung vom 19. Juli 1838, die Grün- dung einer allgemeinen Heba m m e n - lehranstalt zu Marburg betreffend,
M i t t w o ch d e n 1 7. Dezember d. J. angenommen werden. Diejenigen Personen, welche sich um die Aufnahme in diesen Hebammenlehrkursus bewerben wollen, haben sich zur Prüfung der vorgeschriebenen Eigenschaften
Dienstag den 16. Dezember d. J.
in dem Lokale der hiesigen Entbindungsanstalt einzufinden und tue im §. 2 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Zeugnisse vorzulegen.
Das Zeugniß über, den unbescholtenen sittlichen Lebenswandel ist von dem betreffenden Geistlichen und von der Ortspolizeibehörde,
das Zeugniß über die erforderlichen Eigenschaften nach §. 349 der Medizinalordnung vom 10. Juli 1830, nämlich über:
1) Neigung und Eifer für dieHebam- m e n k u n st,
2) leichte Fassungsgabe', g esundes Urtheilsvermögen, Fertigkeit im Lesen und wo möglich Schreiben,
3) gesunden, dauerhaften Körper, gutes Gesicht und Gehör, besonders feines Gefühl in den Fingerspitzen und überhaupt zweckmäßige Be sch a ffe n h e it d erFi n g c r u n d H ä n- d e u. s. w.
von dem P h y si k u s auszustellen.