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6- Gegen das unter'm 16. v. M- aufgestellte und veröffentlichte Berzeichniß derjenigen 20 höchstbesteuerten" Gutsbesitzer des Kreises Schlächtern, welche nach §. 11, Absatz 2, des provisorischen Gesetzes vom 7- Juli d. J., die VollziehungSgewalt der Verwaltungsbehörden sowie die Bezirksräche betreffend, ein Mitglied des Bezirksrathes zu wählen haben, sind bis jetzt, geschehener Aufforderung ungeachtet, Einwendungen dahier nicht vorgebracht worden.

Unter Festsetzung des Termins zur Vornahme dieser Wahl auf

den 2 7. d. M., Vormittags 10 Uhr,

im Lokale deS Landrathsamtes, wird das Verzeichnis;, bestehender Vorschrift gemäß, nochmals veröffentlicht- .Schlächtern am 4. November 1851.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Kra m m.

Lauf. Nr.

Der W a h l b e r e. ch l i g t ! Bor- un d Zun am en.

n

Wohnort.

Jährlich zu zahlen­der Grundsteuer­betrag.

Thlr.

Sgr.

Hlr.

1

Friedrich Zipf . . .

Hobenzell

40

20

—

2

Ferdinand Zipf, Oekonom, ......

Schlächtern

35

27

—

3

Reinhard Uffelmann .

Bellings •

34

4

—

4

Johann Heinrich Noll.......

Ulmbach .

26

4

—

5

Johannes Uffelmann.....

Breitenbach

24

21

—

6

Johannes Schreiber.......

Hohenzell

24

8

—

7

Johann Ulrich Kerl ach.......

Raith .

23

8

—

8

Kaspar Leipold, Oekonom und Gastwirth, -

Schlächtern

23

5

—

9

Georg Buffer. . . .....

Hintersteinau •

23

2

—

10

Nikolaus Iahn.....

Seidenroth

23

—

—

11

BaUhasar Kühlthau......

Oberzell .

22

23

—

12

JohS- Lotz (Kaspar Lotz, Schultheißen'ü Sohn) .

Niederzell

22

14

—

13

Johannes Schauberger, Johannes Sohn, .

daselbst ....

22 .

n

—

14

Johann Kaspar Leipold ......

Breitenbach

2t

14

—

15

Heinrich Philipp Zinkhan . .

Drasenberg . ...M^^

20

20

-—

16

Andreas Drusche! .

Wallrotb . -

20

20

—

17

Wilhelm Siemon . . ......

Ahlersbach

20

18

—

18

Konrad Kühlthau......

Oberzell .

19

27

—

19

Adam Creß jun......

Wallroth.

19

17

—-

20

Georg Lang.

Hohenzell. . . .

19

6

—

7. Bekanntmachung, den Unterricht i n der Hebammenkunst betreffend.

Zu dem ersten Hebammenlehrkursus des Jahres 1852, welcher den 1. Februar beginnen und drei Monate dauern wird, werden die Hebammen- schülerinnen nach Vorschrift des §. 3 der höchsten Verordnung vom 19. Juli 1838, die Grün- dung einer allgemeinen Heba m m e n - lehranstalt zu Marburg betreffend,

M i t t w o ch d e n 1 7. Dezember d. J. angenommen werden. Diejenigen Personen, welche sich um die Aufnahme in diesen Hebammenlehrkur­sus bewerben wollen, haben sich zur Prüfung der vorgeschriebenen Eigenschaften

Dienstag den 16. Dezember d. J.

in dem Lokale der hiesigen Entbindungsanstalt einzufinden und tue im §. 2 der genannten Ver­ordnung vorgeschriebenen Zeugnisse vorzulegen.

Das Zeugniß über, den unbescholtenen sittlichen Lebenswandel ist von dem be­treffenden Geistlichen und von der Orts­polizeibehörde,

das Zeugniß über die erforderlichen Eigenschaf­ten nach §. 349 der Medizinalordnung vom 10. Juli 1830, nämlich über:

1) Neigung und Eifer für dieHebam- m e n k u n st,

2) leichte Fassungsgabe', g esundes Urtheilsvermögen, Fertigkeit im Lesen und wo möglich Schreiben,

3) gesunden, dauerhaften Körper, gutes Gesicht und Gehör, beson­ders feines Gefühl in den Finger­spitzen und überhaupt zweckmäßige Be sch a ffe n h e it d erFi n g c r u n d H ä n- d e u. s. w.

von dem P h y si k u s auszustellen.