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für die Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den O» November 1851»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

dem Professor der Staatswissenschaften an der Universität Marburg, Dr. Bruno Hjldcbrand die nachgesuchte Entlassung aus dem Kurheffischen Staatsdienste zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den OberappellationSgerichtspräsidenten Ludwig Emil August Duysing zu Cassel in den Ruhestand zu versetzen; sodann

den Staatsanwalt Karl Heinrich Fulda dahier als Justizbeamten bei dem Jüstizamte in Allendorf, sowie

die Obergerichtsreposttare, Registrator Franz Xaver v. Borberger und Eugen Odenwald zu Fulda in gleicher Eigenschaft bei dem neu gebildeten Ober­gerichte daselbst zu bestellen; ferner

den Obergerichtspedellen Wilhelm Fischbach von Rotenburg in gleicher Eigenschaft zu dem neu gebil­deten Obergerichte in Cassel zu versetzen, und

den Obergerichtspedellen Joh. Georg Schreiner in Fulda zum Pedellen bei dem neu gebildeten Obergerichte daselbst zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Stelle des landesherrlichen Kommis- ftirS bei der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn dem Landrathe Weber dahier zu übertragen;

den außerordentlichen Pfarrer Georg Martin Fri» dolin Bohne aus Jppinghausen zum Lehrer an dem Schullehrerseminare zu Homberg provisorisch zu

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um die erledigte PhysikatSstelle für den Justizamtsbezirk Gelnhausen haben ihre Ge­suche, unter Anschluß der erforderlichen Zeugnisse, binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Be­hörde einzureichen.

Hanau am 22. Oktober 18ül.

Kurfürstliche Regierung daselbst. Harbordt.

vt Metz.

2. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht, daß die für die Verbrauchsteüer und Ueber- gangsabgaben gegenwärtig bestehende Erhebestelle zu Dorheim mit dem Schlüsse dieses Monats ein- geht und statt derselben für die bezeichneten in­direkten Abgaben, sowie für den Absatz von Stem­pelpapier und Spielkarten eine mit dem 1. f. M. in Wirksamkeit tretende Erhebestelle in Nauheim etablirt worden ist.

Cassel am 17. Oktober 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.

3. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß das bei der letzten Generalzollkonferenz neu redigirte amtliche Waarenverzeichniß zumVereinö- zvlltarife in den Geschäftslokalen sämmtlicher Zoll- crhebungSstellen des Kurfürstenthums zur Einsicht für das betheiligte Publikum auSgelegt worden, so wird solches, unter Bezugnahme auf den § 14 des Zollgesetzes vom 28- Dezember 1837, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 17. Oktober 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.