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Gesetzgebung.

Die Nr. XXIV des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:

Verordnung

vom 22. Oktober 1851, die Vollziehung deS provisorischen Ge­setzes vom 22. Juli d. J. betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst rc. ic.

verordnen yüt Beziehung auf den §. 68 des pro­visorischen GesetzeS'vom 22- Juli d. I., abändernde Bestimmungen über Organisation der Rechtspflege und das Verfahren in Strafsachen sowie in bürger­lichen Rechtsstreiten enthaltend, nach Anhörung Un­seres Gesammtstaatsministeriums, wie folgt: das vorgedachte Gesetz tritt mit dem 1. No­vember d. J. in Kraft.

Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unter­schrift und deS beigedrücklen Staatsstegels gegeben zu Cassel am 22. Oktober 1851.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar. Vt. Haynau.

Vt. Bau m b a ch.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Sergeanten Friedrich Heigl vom Königl. Bayer, vierten Infanterieregiment, welcher am 12-

Mai d. J. ein in die Wohra gefallenes Kind mit eigener Lebensgefahr rettete, das silberne Verdienst­kreuz zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller# gnädigst geruhet:

dem Soldaten Franz Stuier vom Kon. Bayer- vierten Infanterieregiment fürchie aufopfernde Thä­tigkeit, welche er am 23. Mai d. J. bei dem Auf­halten von auf der Straße nach Wehlheiden mit einem Wa.-n durchgegangenen Pferden bewiesen hat, das silberne Verdienstkreuz zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Pfarramtskandidaten Ludwig Kolbe aus Marburg, sowie

den Lehrer und Organisten Karl Heinrich Georg Davin aus Grebenstein zu Lehrern an demSchul- lchrerseminar zu Schlüchtern,

den außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Wisse- ma n n ausRaboldShausen zum Rektor an der Stadt­schule zu Neukirchen,

den Johann Karl Schnabel aus Preußen zum Polizeikommissar bei dem Landrathsamte in Caffel provisorisch zu bestellen, sowie

zur Uebercragung der katholischen Dompfarrei zu Fulda an den Landdechanten und Pfarrer Joseph Anton Schmidt zu Hofbieber die allerhöchstlandes­herrliche Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Probator Kaufbolz bei der Direktion der Hauptstaatskasse in den Ruhestand zu versetzen.