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1851.

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Hauau, Dorrrrer-'iag den KG. Dktodex R8ZA.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant Stähle, Kommandeur der Landgendarmerie, mit Pension ausscheiden zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben «Her» gnädigst geruhet:

dem Geheime-Medizinalrathe, Professor Dr. Heu­singer zu Marburg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von'deS KönigS von Bayern Majestät demselben verliehenen Ritter­kreuzes des Verdienstordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die Portecpeefähndriche v. Lorentz im Leibgarde- regiment und Runkek im 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zu Sekondlieutenants zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Sekondlieutenant Schlarbaum vom 3. Infanterieregiment den nachgesuchten Abschied zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 Bekanntmachung, den Verkauf des Viehsalzes betreffend.

Das Viehsalz ist bisher auf den Salinen und in den Salzmagazinen des Staates in ganzen Sacken zu 200 L mit 2| A Uebergewicht und in halben Sacken zu 100 £ mit H Ä Uebergewicht verkauft

worden. Die Käufer hatten eine bürgermeister- amtliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß die beanspruchten Quantitäten erforderlich seien und voraussichtlich nicht anders als zur Viehfüt­terung verwendet werden würden.

Um indeß den Bezug des Viehsalzes noch mehr, als es seither der Fall war, und namentlich für die kleineren Landwirthe zu erleichtern, soll vom ein und zwanzigsten Oktober d. I. an und bis auf Weiteres die Einrichtung getroffen werden, daß daS Viehsalz nicht nur in den Salz­magazinen deS StaateS, sondern auch in denjeni­gen SalzauSwiegereien, welche sich durch ihre Lage und Verkehrsverhältnisse dazu eignen, zum Ver­käufe gehalten, und bis zu Quantitäten von fünf und zwanzig Pfund herunter ausgewogen wird, während zugleich die seither vorgeschrieben gewesene bürgermeisteramtliche Bescheinigung von dem Käufer nicht mehr beigebracht zu werden braucht. Auf den Salinen hört von dem genann­ten Zeitpunkte an der Verkauf des Viehsalzes an die Konsumenten auf und es wird daselbst nur an die Salzmagazine, sowie an die mit ihrem Salzbezuge direkt an die Salinen gewiesenen Aus- wieger, insofern ihnen zugleich der Viehsalzver­kauf übertragen worden ist, und nur in ganzen Säcken, abgegeben.

Das Viehsalz wird gebildet, indem je 100 Ä Salz mit 2 S gepulvertem Wermuthkraut und einer geringen Quantität Eisenocker gemengt wer­den. Der Zusatz von Wermuthkraut befördert bei den meisten Thieren die Neigung, das Salz zu fressen und diese Neigung wird bei einigen Thieren noch vermehrt, wenn dem Salze außer dem Wer- muthkraute noch Bockshornsamen (Feenum graecum) bis zu 1 Prozent zugesetzt wird.