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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den vorhinnigen Bezirksdirektor zu Fritzlar, Geh. Negierungsrach Siegmund Wilhelm Ungewitter, zum Mitgliede des LehnhofS,
gen Regierungsassessor W. C. Schmidt zuCassel zum Landrath bei dem LandrathSamte Gelnhausen, den Assessor? bei der vorhinnigen Bezirksdirektion, Eduard v. GöddäuS zu Cassel, zum Assessor und Referenten der Regierung daselbst,
den Konsistonalassessor Johannes Carl dahier zum Konsistorialrath zu ernennen;
den Landbaumeister Leonhard Müller zu Hersfeld'zum Baureferenten der Regierung zu Marburg, den Medizinalreferenten bei der vorhinnigen Bezirksdirektion zu Eschwege, Medizinalrath Dr. JustuS Schönemann daselbst, zum PhysikuS und Amtswundarzt für das Amt Wannfried, mit dem Wohnsitze zu Eschwege, zu bestellen;
die erledigte Stelle eines Mitgliedes der Civil- Wittwen - und Waisenkommission zu Cassel dem Landrathe, RegierungSrath von Stiern berg daselbst zu übertragen;
den zu der erledigten Pfarrei Spielberg präsentir- ten bisherigen -Pfarreiverweser Theodor Göbels daselbst zu bestätigen;
den Pfarrer Hartmann zu Bischofsheim zum Metropolitan der Klasse Bergen,
den Pfarrer Richter zu Praunheim zum Metropolitan der Klasse Bockenheim,
den Pfarrer Rauch zu Steinau zum Metropolitan der Klasse Schlüchtern zu bestellen;
dem Professor Dr. Wetzell zu Marburg, sowie
dem Seminarlehrer Weber zu Schlüchtern die nachgesuchte Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsdienste zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Sekretär bei der vorhinnigen Bezirksdirektion zu Cassel, Karl Baden hausen, zum Sekretär der Oberbaukommission zu bestellen;
den Repositar und Probater bei der vorhinnigen BezirkSdirektion zu Eschwege, Johann Heinrich Böckel, in gleicher Eigenschaft zur Oberbaukommission , sowie
den Kanzlisten bei der vorhinnigen Bezirksdirektion zu Fritzlar, Registrator Johann Helsrich Wachenfeld, als solchen zur Regierung in Cassel zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Staatörathe Schefser, zu Hof Engelbach, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von deS Kaisers von Oesterreich Majestät demselben verliehenen Oesterreichisch-Kauerlichen Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse zu ertheilen.
Berichtigung. »
In Nr- 40 dieses Blattes, erste Seite, zweite Spalte, muß es in der vierten Zeile von oben heißen: statt die Entlassung, die „allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung."
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
i. Bekanntmachung,
den Verkauf des Viehsalzes betreffend.
Das Viehsalz ist bisher auf den Salinen und in den Salzmagazinen des Staates in ganzen Säcken zu 200 # mit 24 & Uebergewicht und in halben Säcken zu 100 Ä mit 1| Ä Uebergewicht verkauft worden. Die Käufer hatten eine bürgermeister« amtliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß die beanspruchten Quantitäten erforderlich seien und voraussichtlich nicht anders als zur Liehfüt- terung verwendet werden würden.
Um indeß den Bezug des Viehsalzes noch mehr, als es seither der Fall war, und namentlich für die kleineren Landwirthe zu erleichtern, soll vom ein und zwanzigsten Oktober d. J. an und bis auf Weiteres die Einrichtung getroffen werden, daß daS Viehsalz nicht nur in den Salzmagazinen deS Staates, sondern auch in denjenigen SalzauSwiegereien, welche sich durch ihre Lage und Verkehrsverhältnisse dazu eignen, zum Verkäufe gehalten, und bis zu Quantitäten von fünf und zwanzig P fund herunter ausgewogen wird, während zugleich die seither vorgeschrieben gewesene bürgermeisteramtliche Bescheinigung von dem Käufer nicht mehr beigebracht zu werden braucht. Auf den Salinen hört von dem genannten Zeitpunkte an der Verkauf des Viehsalzes an die Konsumenten auf und eS wird daselbst nur an die Salzmagazine, sowie an die^ mit ihrem Salzbezuge direkt an die Salinen gewiesenen AuS- wieger, insofern ihnen zugleich der Viehsalzverkauf übertragen worden ist, und nur in ganzen Säcken, abgegeben.
DaS Viehsalz wird gebildet, indem je 100 Ä Salz mit 2 S gepulvertem Wermuthkraut und einer geringen Quantität Eisenocker gemengt werden. Der Zusatz von Wermuthkraut befördert bei den meisten Thieren die Neigung, daö Salz zu fressen und diese Neigung wird bei einigen Thieren noch vermehrt, wenn dem Salze außer dem Wer- muthkraute noch Bocköhornsamen (Foenum graecum) bis zu 1 Prozent zugesetzt wird.
Ein ganzer Sack Viehsalz enthält 200 A des erwähnten Gemenges, denen jedoch jedesmal so viel Uebergewicht beigefügt ist, als erfahrungsmä- ßig an dem Salze, nach der jedesmaligen Beschaffenheit desselben, durch Lagerung während einiger Zeit verloren gehen fapn.
An den Verkaufsstellen beträgt der Preis für einen Sack Viehsalz zu 200 L zwei Thaler fünfzehn Silbergroschen, und für geringere