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^40.

für

1851.

M-MM-Wl^MM

die Provinz HaNau.

Hanau, Donnerstag den T. Dktober 1851*

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dein Generalmajor und Kommandeur Schirm er zu Cassel die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS von des Kaisers von Oesterreich Majestät demselben verliehenen Kommandeurkreuzes des Oesterreichisch- Kaiserlichen Leopoldordens zu er­theilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Sckondlieutenant Schmidt vom 3- Infan­terieregiment zur Landgendarmerie zu versetzen.

Seine Köni^ f oh it der Kurfürst haben am 12. v M- allet!». idigst geruhet:

de?' Königlich Preußischen Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr» v. Manteuffel, das Großkreuz des Kur­fürstlichen HausordenS vom goldnen Löwen zu ver­leihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben am 10. v. M- allergnädigst geruhet:

dem Kaiserlich Oeslerreichischen Hof- und Mini- sterialrache, Freiherr» v. Thierrey, das Komman­deurkreuz erster Klasse des Kurfürstlichen HausordenS vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

den Pedellen bei der vorhinnigen Bezirködirektion dahier Anton Bauer zum Regierungspedellen hier- selbst zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

dem Hofzahuarzte Ludwig Stirn in Cassel die Entlassung aus dem Hofdienste zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

dem von dem Herrn Erblandpostmeister, Fürsten von Thurn und TariS zum Postverwalter in Barch­feld in Vorschlag gebrachten Privatpostgehülfen Hein­rich Höll zu Beckerhagen die allerhöchste Bestäti­gung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen BerwaltungSämter für die be­vorstehenden Monate Oktober und November die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimm­ten Stuten — wozu jedoch nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehaltene zugelassen werden — der Besichtigung der Kreisthierärzte vorzufüh» ren sind.

Die Pferdezüchter werden demnach aufgefordert, dergleichen Stuten in diesen, demnächst durch die Ortsvorstände bekannt gemacht werdenden Ter­minen um so gewisser vorzuführen, als spätere Besichtigungen nur alsdann Statt finden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter- minS genügend« Entschuldigung beigebracht wird.

Zugleich wird bemerkt, daß die Kreisthierärzte bei Gelegenheit der Stutenbesichtigung auch die­jenigen zur Remonte für das Kurhessische Armee­korps völlig brauchbaren Pferde wieder aufzeichnen