^40.
für
1851.
M-MM-Wl^MM
die Provinz HaNau.
Hanau, Donnerstag den T. Dktober 1851*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dein Generalmajor und Kommandeur Schirm er zu Cassel die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS von des Kaisers von Oesterreich Majestät demselben verliehenen Kommandeurkreuzes des Oesterreichisch- Kaiserlichen Leopoldordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Sckondlieutenant Schmidt vom 3- Infanterieregiment zur Landgendarmerie zu versetzen.
Seine Köni^ f oh it der Kurfürst haben am 12. v M- allet!». idigst geruhet:
de?' Königlich Preußischen Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr» v. Manteuffel, das Großkreuz des Kurfürstlichen HausordenS vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben am 10. v. M- allergnädigst geruhet:
dem Kaiserlich Oeslerreichischen Hof- und Mini- sterialrache, Freiherr» v. Thierrey, das Kommandeurkreuz erster Klasse des Kurfürstlichen HausordenS vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Pedellen bei der vorhinnigen Bezirködirektion dahier Anton Bauer zum Regierungspedellen hier- selbst zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Hofzahuarzte Ludwig Stirn in Cassel die Entlassung aus dem Hofdienste zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem von dem Herrn Erblandpostmeister, Fürsten von Thurn und TariS zum Postverwalter in Barchfeld in Vorschlag gebrachten Privatpostgehülfen Heinrich Höll zu Beckerhagen die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen BerwaltungSämter für die bevorstehenden Monate Oktober und November die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimmten Stuten — wozu jedoch nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehaltene zugelassen werden — der Besichtigung der Kreisthierärzte vorzufüh» ren sind.
Die Pferdezüchter werden demnach aufgefordert, dergleichen Stuten in diesen, demnächst durch die Ortsvorstände bekannt gemacht werdenden Terminen um so gewisser vorzuführen, als spätere Besichtigungen nur alsdann Statt finden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter- minS genügend« Entschuldigung beigebracht wird.
Zugleich wird bemerkt, daß die Kreisthierärzte bei Gelegenheit der Stutenbesichtigung auch diejenigen zur Remonte für das Kurhessische Armeekorps völlig brauchbaren Pferde wieder aufzeichnen