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den Kanzlisten bei der Bezirksdirektion zu Fritzlar Ernst Abraham Runkel zum Kanzlisten bei der Regierungskommission zu Rinteln,

den Reposilar und Erpedienten bei der BezirkS- direktion zu Schmalkalden JustuS Richter zum Kanzlisten bei der Regierungskommission zu Schmal­kalden ,

den Pedellen bei der Bezirksdirektion zu Cassel JustuS Gimbel zum Pedellen bei der Regierung daselbst,

den Pedellen bei der Bezirksdirektion zu Marburg Christoph Schenk zum Pedellen bei der Regierung daselbst,

den Pedellen 'bei der Bezirksdirektion zu Fulda Georg Wagner zum Pedellen bei der dasigen Re­gierung zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Steuerrevisor Wilhelm August Stückradt zu Cassel zum Steuerinspektor für die Herrschaft Schmalkalden zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:

als Baureferenten:

bei der Regierung zu Cassel den Geheime-Ober­baurath Fick und den Oberbaurath Ritz daselbst,

bei der Regierung zu Fulda den Oberbaurath Kühnert zu Cassel,

bei der Regierung dahier den Oberbaumeister Schulz hierselbst;

als Medizinalreftrenten:

bei der Regierung zu Cassel den Geheime - Ober­medizinalrath vi-.HieronymuS Waldmann daselbst,

bei der Regierung zu Marburg den Geheime- Medizinalrath, Professor Dr. Heusinger daselbst, bei der Regierung zu Fulda den Medizinalrath Dr. Valentin Wiegaud daselbst,

bei der Regierung dahier den Geheime, Medizi­nalrath Dr. Osius hierselbst zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarvei Sooden in der Klasse Allen- dorf dem Pfarrer Karl Moritz Hozzel zu Unter­baun in der Jnspektur Hersfeld zu übertragen, und

zur Uebertragung der erledigten katholischen Pfar­rei Roßdorf mit Schreck, Landkapitelö Amöneburg, an den Pfarrer Andreas Schüler zu Allendorf die allerhöchst landesherrliche Genehmigung zu er­theilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. i- Gutsverpachtung.

Zur anderweiten Verpachtung des in dem Ren- tereibezirke Bischhausen, nicht fern von der Säch­

sischen Grenze an der Landstraße nach Eisenach gelegenen Kurfürstlichen Domamenguts zu Netra, auf 9 oder 12 Jahre von Johann, 1852 an, ist zweiter Steigerungstermin auf

Donnerstag den 2. Oktober d. I.,

Morgens 10 Uhr, in das Lokal der unterzeichneten Behörde anbe- raumt, waS hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß das ge­dachte Gut auS

811| Ar. 7 Rth. stellbaren Landes, 67 £ „ 74 „ Wiesen,

9| „ 9 « Garten,

103f „ 1 „ Triescher, und

46| „ 44 V Hutewald

besteht, und mit den erforderlichen Wohn - und Oekonvmiegebäuden, sowie mit einer Mühle, auch Schäfereiberechtigung und Branntweinbrennerei versehen ist.

Zur Nachricht dient, daß nur solche Pachtlieb, Haber zum Mitbieten zugelassen werden, welche ihre Qualifikation zur Uebernahme dieser Guts­pacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse in jenem Ter­mine nachweisen, und daß die übrigen Bedingun­gen auch schon vor dem Termine in dem Pacht­sekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können.

Cassel am 6. September 185b Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.

B o d e.

2. Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Verwaltungöämter für die be­vorstehenden Monate Oktober und November die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimm­ten Stuten — wozu jedoch nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehaltene zugelassen werden — der Besichtigung der Kreisthierärzte vorzufüh» ren sind.

Die Pferdezüchter werden demnach aufgefordert, dergleichen Stuten in diesen, demnächst durch die Ortsvorstände bekannt gemacht werdenden Ter­minen um so gewisser vorzuführen, als spätere Besichtigungen nur alsdann Statt finden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter­mins genügende Entschuldigung beigebracht wird.

Zugleich wird bemerkt, daß die Kreisthierärzte bei Gelegenheit der Stutenbesichtigung auch die­jenigen zur Remonte für das Kurhessische Armee­korps völlig brauchbaren Pferde wieder aufzeichnen werden, welche die Besitzer derselben zu verkaufen beabsichtigen.

Cassel am 6. September 1851.

Kurfürstliche Landzestütdirektion.

v. E s ch st r u t h.