Einzelbild herunterladen
 

957

12) do. daselbst, neben sich selbst und Heinrich Löffler; 13) do. daselbst, neben dem Fahrweg und zwischen den Werfern; 14) do. im Grund, neben Konrad Michel und Johannes Spielmann jen­seits; 15) do. daselbst, neben Heinrich Löffler und Heinrich Eichhorn; 16) do. bei dem großen Born, neben Johs. Günther jenseits und Konrad Kop­pel diesseits,

verfügt, und erster Versteigerungstermin auf den 7. November d. I ,

Vormittags von 10 bis 12 Uhr,

vor hiesige GerichtSstelle, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter VersteigerungStermin auf

den 5- Dezember d. I.,

Vormittags von 10 bis 12 Uhr, dahin, sowie nöthigenfallö dritter Versteigerungs- termin auf

den 10. Januar k. J.,

Vormittags von 1t bis 12 Uhr, nach BöSgcsaß anberäumt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt ge­macht, daß etwaige weitere Hypothekarglaubiger, unter dem RcchtSnacblheile des Ausschlusses, ihre vermeintlichen Ansprüche im ersten Versteigerungs­termine anzumelden und solche alsbald durch Vor­lage der darüber sprechenden Urkunden zu begrün­den haben.

Birstein am 12. September 1851.

Kurfürstliches Justizamt.

v. R a u.

vt. Poppelmann.

19. Hüttengesäß. Die Erben des Johann Wolfgang Gremp von Freudenstein, als:

I. FranziSka Gremp von Freudenstein, geb. v. Weihers, Wittwe des zu Homburg vor der Höh verlebten Postmeisters Wilhelm Gremp von Freudenstein, als Nutznießers« dessen Vermögens, dermalen zu Biberich am Rhein wohnhaft;

11- deren Sohn und einziger Jntestaterbe Karl Gremp von Freudenstein, das. wohn­haft;

III. die Kinder und Erben des zu Homburg vor der Höh verstorbenen ChausseedirektorS Mo- rif Gremp von Freudenstein und des­sen gleichfalls verstorbene Ehefrau, Emilie, geb. von Weihers, als:

1) Karoline Gremp von Freuden- st e i n , Ehegattin des Königlich Preuß. Oberlieutenants von Cloudt zu Danzig, 2) Jsabella Gremp von Freuden­stein, Hofdame bei der Fürstin von Revß-Greitz, zu Greitz wohnhaft,

3) Wilhelm Leopold Friedrich Gremp von Freudenstein, Revierförster zu Friedrichtsdorf, Amts Homburg, und

4) Leopold Gremp von Freudenstein, Oberlieutenant bei dem Landgrastich Hessischen Militair zu Homburg vor der Höh;

IV. die Kinder deS verlebten Gcheimeratbs von Titzenhofer und dessen ebenfalls verstor­bene Ehegattin, Franziska, geb. Gremp von Freudenstein, als:

1) Bella v. Titzenhofer zu Homburg vor der Höh,

2) Hausmarschall v. Titzenhofer da­selbst,

3) K. K. Oesterreichischer pensionirter Hu- sarenrittmcistcr Karl v. Titzenhofer;

V. Karl Gremp von Freudenstein zu Geln- hausen;

VI. Charlotte v. Cloudt, Wittwe deS verlebten Maire von Cloudt daselbst;

VII. Karoline Stamm, geb. Gremp von Freudenstein, Ehegattin des gewesenen Bürgermeisters Christian Stamm zu Geln- hausen,

haben gegen die Gemeinde Hüttengesäß auf Fest­stellung der Entschädigung eines aus Erbpacht- verhältnisses herrührenden jährlichen FruchtkanonS von 42| Gelnhäuser Maaßes, oder 6 Viertel 3{ Metzen Casseler Maaßes Korn bei dem unterzeich­neten Jüstizamte angetragen, und alö Entschädi­gung die Summe von 495 Thlrn. 2^Sgr> verlangt. Termin zur Verhandlung der Sache ist auf den 9. Oktober d. I.,

Vormittags 9 Uhr, an hiesige Gerichtsstelle anberaumt.

In Gemäßheit der §§. 88 und 89 des Ablö- sungSgesexeS vom 23- Juni 1832 werden zugleich alle bei diesem Verfahren Betheiligte aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche, in so fern sich dieselben auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, im obigen Termine, bei Meidung der Einwilligung in das Resultat deS Verfahrens, in so fern sie aber bei der Verfügung über den EntschadigungSbetrag in Betracht kommen, binnen sechs Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Bekannt­machung an gerechnet, bei Meidung der Nichlbe- rücksichtigung, dahier geltend zu machen.

Langenselbold am 4. September 1851. Kurfürstliches Justizamt.

M e n z.

vt. Scherer.

20. Nieder grün Lau. — Oeffentliche La­dung. — Nachdem der Forstjäger Heinrich N i eS zu Niedergründau sein Vermögen an seine Gläu­biger abgetreten hat, werden Letztere zur summa­rischen Anmeldung, bzw. Begründung ihrer For­derungen sowie zum Güteverfuch Behufs Abwen­dung deS förmlichen Konkurses, auf