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1851.

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Hanau, Donnex^ag den LL. September L8L^

Gesetzgebung..

Die Nr. XXI des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ausschreiben des Finanzministeriums,

vom 30. August 1851. , die anderweite Abgrenzung der beiden N c n t e r e i b e z i r k e Marburg betreffend.

Nachdem in Gemaßheit allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die an- derweite Abgrenzung der beiden Rentereibezirke Mar­burg in der Art verfügt chorden ist, daß vom 1. Oktober d- I. an, sowohl hinsichtlich der Domanial- revenüen als der direkten Steuern und aller son­stigen Erhebungen und Verwaltungen, jedoch mit Ausnahme der bei der ersten Renterei vorerst ausschließlich verbleibenden Fruchteinnahmen,

1) die Stadt Marburg mit den dazu gehörigen Höfen, sodann die Ortschaften des Justizamtes Marburg II und aus dem Justizamtsbezirke Marburg III die Ortschaften Ronhausen, Cap- pel mit dem Hofe GlaSkopf und der Stein­mühle, Marbach und Ockerohausen, nebst den Forsteinkünften des Marburger Forstes, der ersten Renterei Marburg,

2) die Ortschaften des Justizamtes Marburg III, mit Ausnahme der unter I aufgeführten vier Ortschaften, sodann die Ortschaften der Justiz- amter Fronhausen und Lreis a. d. L- und die Forsteinkünfte der Forste Caldera, Lohra, Ebs- dorf und Treis a. d. L-, der zweiten Ren­terei Marburg

zugewiesen; ferner, daß von demselben Zeitpunkte an :

3) die bei der zweiten Renterei Marburg bisher erhobenen Gefälle aus den Ortschaften Anze-

fahr, Großseelheim, Kleinseelheim, Schönbach und Schröck nunmehr an die erste Rente­ret Marburg, und

4) die bisher von den beiden Rentereinen Mar­burg erhobenen Geld- und Fruchtgefalle aus der Ortschaft Brungershausen an die Ren­terei Wetter überwiesen werden sollen, so wird dieses zur Nach- achtung hiermit bekannt gemacht.

Caffel am 30. August 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium.

Volinar.

Vt. Führer.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem vom Herrn Erblandpostmeister, Fürsten v. Thurn und TariS, zum Postverwalter in Bebra vor- geschlagenen Praktikanten Christoph Rehwald da­selbst die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

die Hauptleute v. Uslar-Gleichen vom Füsi- lierbataillon und v. Apell vom ersten Jnfante- ' rieregiment (Kurfürst^ zum Leibgarderegiment, sowie

den Rittmeister Gößmann, Bezirkskommandant der Landgendarmerie zu Marburg, in gleicher Ei­genschaft nach Caffel zu versetzen /und

den Premierlieutenant v. Eschwege von der Garde du Korps zum Rittmeister zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann Schindler vom ersten Infan­terieregiment (Kurfürst) zum Füsilierbataillon,