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Hofe zu Bockenheim, bestehend aus dem Justiz- rath Winter in Darmstadt und Obergerichtsanwalt Blachiere zu Hanau, nimmt von der Wittwe des Erbleihemühlenbeständers Hektor Rühl zu Praunheim, Katharine, geb. Ruppel, und deren Kindern, beziehungsweise Erben: a) Hektor Rühl, b) Dorothea Witzenberger, geb. Rühl, in Frankfurt a. M.. e) Karl Rühl, d) Fritz R üh l, Wirth in Bockenheim, e) Wilhelm N ü h s, f) Georg R ü h l , g) Leonhard Rühl, b) Elisabeth Rühl, i) Katharine Rühl, k) Christian Rühl, letztere vier minderjährig und in natürlicher Vormundschaft der oben genannten Wittwe Rühl, sämmtlich in Praunheim, — für die Leistungen , welche außer auf den in den Gemarkungen von Heddernheim, Niederursel und Frankfurt gelegenen von Barkbausen'schen Erbleihegütern auch auf diesen in der Gemarkung von Praunheim gelegenen Gütern, nämlich von Barkhausen'schen Erbmühlen und Grundstücken, 72 M. 2 V. 24 R. haltend:
Haus und Hofraithe:
Pag. 227. — M. 2V.— R.i dieMühlen- » — t „ — „ 11 v j gebaute, bestehend in drei Wohnhäusern, drei Scheuern, Stallungen und Hofraum, an der Nidda, neben Michael Fell »er ant sich selbst, stehen in der Hurhessischen Brandkasse versichert mit 16,660 Thaler;
„ 227. 13 M. 1 V. 8 R., die um obige
1 V 2 „ 5 „! Mühlenge- t „ 2 „ 36 „) baute liegen, den und dazu gehörigen Baum-, Gras - und Krautgärten, Gräben und Wiesen.
Becker im Oberfeld, zehntfrei:
Pag. 306. 1 M. 3 V. 32 R. neben dem Steinbach-Graben;
„ 293. 1 B. 6 R. am Stockbrunnen, neben Katharine Amschel, gibt jährlich 10| Kr. Zins zur hiesigen Pfarrei.
Wiesen, zehntfrei:
Pag. 108. 1 V. 6 R. auf dem Preul, neben dem Niddaflaß;
„ 250. 52 M. die sogenannte große und kleine Weide, und zwar die kleine Weide zwischen der ÜJitba unb dem dermaligen Fahrweg von Praunheim nach Ginnheim gelegen, auf die Ginnheimer Grenze und Lieb- frauenstiftöwiese stoßend, die große Weide aber zum Theil neben oben besagtem Wege, gegen die kleine Weide, und südöstlich neben der Gemeinde Praunheim und den sogenannten Johanneswiesen gelegen,
— haften, als:
a) an jährlichem Kanon 600 fl.,
b) nach Artikel VIII der Erbleihe 20 fl.,
c) das Herkommentlich seit 1794 entrichtete Aequivalent für Ueberlassung der dem Erbleiheherrn vorbehaltenen Benutzung vom Teich und Wassergraben 12 fl., d) sechs Malter Korn, von denen, die sub b, e, d genannten speziell auf den in Kurhessen gelegenen Erbleiheobjekcen ruhen, die Summe von 5906 Thlr. 16 Sgr. 6 Hlr., oder 10,336 Fl. 28 Kr., ferner für daö wegfallende Heimfallrecht des auf Kurhessischem Gebiete liegenden Theiles der Erbleihe 634 Thlr. 25 Sgr. 9 Hlr., oder 1111 £L, und sodann für' die erbleihemäßig bei jeder Veränderung in herrschender und dienender Hand zu entrichtende Renova- tionSgebühr 17 Thlr. 26 Sgr. 7 Hlr., oder 31 Fl. 18 Kr., im Ganzen also 6559 Thlr. 8 Sgr. 10 Hlr-, oder 11,478 Fl. 40 Kr., mit Zinsen zu 5 Prozent von dem in dieser Summe enthaltenen Betrag von 1142 Fl. 18 Kr. vom 1. Oktober 1848 an, auf den Grund des GesetztS vom 26. August 1848, als Entschädigungskapital in Anspruch.
In Gemäßheit der §§. 88 und 89 deS Ablöfunge- gesetzeS vom 23. Juni 1832 werden alle bei der Auseinandersetzung, bzw. bei der Verfügung über daS Entschädigungskapital Betheiligte hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der Auöeinandersez- zung selbst beziehen, im Termine
den 2 5. September d. I.,
Vormittags 11 Uhr, insofern sie aber bei der Verfügung über daS Entschädigungskapital in Betracht kommen, binnen 6 kennten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung an gerechnet, bei dem Rechtsnachtheil der Einwilligung für den ersten Fall, Dagegen der Nlchtbcrücksichligung für den zweiten Fall, geltend zu machen.
Bockenheim am 31. Juli 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
Henkel.
Vt. Wiß, k. A.
4.
Breite nborn. Nachdem in Sachen der Ehefrau des Heinrich Albert, Wilhelmine, geb. Tre- bing, in Breitenborn, Jmplorantin, gegen die Wittwe des Georg Philipp Stübing, in Brci- tenborn, Jmploratin, Forderung betr., durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgenden , in der Gemarkung von Breitenborn gelegenen Grundstücks verfügt und erster Versteigerungstermin auf
den 2. Oktvb er d. I., Vormittags 11 Uhr,