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4. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Bösgesäß, AmtSBirstein, von der unterzeichneten Behörde ungeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisor Biel beauftragt worden, so wird solches der bestehenden Vorschrift gemäß hier­mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Cassel am 19. August 1851.

Kurfürstliche Kommission für die Steuer- revisions-, RektisikationS- und Ver­messungsarbeiten.

B u h s e.

vt. Haas.

5. Zur Verhandlung in der am 1. k. M-, Vormit- tags 8 Uhr, anfangenden Schwurgerichtssißung sind vom Präsidium Kurfürstlichen Oberappella­tionsgerichts folgende Sachen verwiesen:

1) wider Konrad Lorey von Marköbel, wegen Tödtung seiner Mutter;

2) wider LuiseWilhelmine Haas von Gelnhau- sen, wegen Diebstahls;

3) wider Johannes Neith von Mittelrode, we­gen MajestätSbeleidigung;

4) wider Christian Heerd von Wolferborn, we­gen Tödtung;

5) wider Katharine Neuma n n von Marjoß, wegen Diebstahls;

6) wider Katharine M ei e nschein, geb. Lins, von Schwarzenfels, wegen Diebstahls;

7) wider Eva Schultheiß von Fulda, Katha­rine Kappes, geb. Döll, und Margareta Kalbfleisch von hier, wegen Diebstahls.

Es wird dieses unter Bezugnahme auf die Be­kanntmachung vom 30. v- M. hierdurch zur öf­fentlichen Kunde gebracht.

Hanau am 25. August 1851.

Der Obergerichtsdirektor.

Mackel dey.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Am 5. und 6. September d. I. werden in hie­sigem Seminargebaude diejenigen jungen Leute aus den evangelischen Gemeinden des diesseitigen Seminarbezirks geprüft werden, welche für dieses Jahr die Aufnahme in das Seminar wünschen. Den Betreffenden wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie ihre Gesuche um Zulas­sung zu dieser Prüfung, unter Anlage des Tauf­scheins, der Zeugnisse über Vorbereitung und sitt­liches. Verhalten, und der Bescheinigung der Zah­lungsfähigkeit ihrer Eltern zu dem, an die Semi- narkasse zu zahlenden Kostgelde, unverzüglich an den Unterzeichneten cmzufenden, auch sich am Tage vor der Prüfung, Nachmittags 4 Uhr, bei dem­selben anzumelden haben.

Am 16. September d. I. findet die öffentliche Prüfung der beiden unteren Klassen des hiesigen Seminars Statt.

Schlüchtern am 9. August 1851.

Kurfürstliche Seminardirektion.

Stamm.

2. Am 16., 17., 18. und 19. September d. J. wird in dem hiesigen Seminargebäude die vorge­schriebene zweite Schullehrerprüfung Statt fin­den , welcher sich:

1) diejenigen Lehrer zu unterziehen haben, wel­che im Jahre 1849 als SchulamtSkandida« ten daS hiesige Seminar verließen,

2) diejenigen, welche vor gedachtem Jahre aus besagter Anstalt getreten sind, aber zur zweiten Prüfung sich noch nicht einfanden, wie auch

3) diejenigen, welche nicht in einem inländischen Seminare gebildet, im Jahre 1849 (oder 1848) zum ersten Male geprüft wurden.

Zu gleicher Zeit kann die Prüfung derer Schul- amtöbewerber des hiesigen, Seminarbezirks, wel­che keine oder keine inländische Seminarbildung genossen haben, geschehen.

Die Betreffenden haben sich am Tage vor dem besagten Termine, mit den Zeugnissen über ihre zeitherige Berufsthätigkeit und ihr sittliches Ver­halten versehen, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Sollten unter den in 1 aufgeführten Lehrern solche sein, welche wegen mangelnder Anstellung noch nicht hinlängliche praktische Uebung gehabt haben, deshalb die" Verschiebung dieser ihrer zwei­ten Prüfung in ein späteres Jahr wünschen, so haben dieselben ihre deöfallsigen Anträge zeitig an die unterfertigte Kommission zu weiterer Vor­lage bei Kurfürstlichem Ministerium des Innern einzureichen.

Am 20., 22., 23- und 24. September d. J. wird die Prüfung der Abiturienten hiesigen Se­minars abgehalten werden.

Schlüchtern am 9. August 1851.

Kurfürstliche Schullehrerprüfungskommission. Stam m.

3. Nachstehendes Verzeichnis enthält eine Anzahl der von unterzeichneter Stelle gesetzlich eröffneten und mit dem GerichtSsiegel wieder verschlossenen Retour- briefe, zu deren Empfangnahme die Absender oder Adressaten gegen gehörige Legitimation und Zah­lung des etwa darauf haftenden Porto mit dem Bemerken aufgefordert werden, daß nach Ablauf von vier Wochen die nicht zurückgeforderten Briefe werden verbrannt werden.

Cassel am 31- Juli 1851.

Kurfürstliche Rebütkommission.

Richter. Meurer. Kerstlng.