1851
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Hanan, Donnerstag den £8. Anglist L8LL.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Revierförster Voigt zu Spangenberg in den Ruhestand zu versehen, und
den berittenen Steuerausseher August Amrhein zu Rodenberg zum Nebenzollamtsassistcnten in Olden- dorf zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem vom Herrn Erblandpostmeister, Fürsten von Thurn und LariS ^um Postverwalter in Waldkappel in Vorschlag gebrachten Privatpostgehülfen Wilhelm .Schulze dortselbst die höchstlandeöherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Seckbach, Klasse Bergen, dem Pfarrer Theodor Emmel zu Hintersteinau zu übertragen ;
den außerordentlichen Pfarrer Friedrich B i s k a in p, bisherigen beauftragten Rektor zu Borken, zum Rektor der Stadtschule zu Lreysa zu bestellen;
den zu der erledigten Konrektorstelle an der Stadtschule zu Eschwege prasentirten außerordentlichen Pfarrer Karl Wilhelm Hermann Hochhuth von da zu bestätigen;
zur Versetzung des katholischen Pfarrers Konrad Schüßler zu Burgberg, Landkapitels Hanau, nach Kämmerzell, Landkapitels Großenlüder, die landesherrliche Genehmigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Hauptmann Schneider vom Artillerieregi- ment zum vortragenden Offizier im KriegSministe- rium und zum Adjutanten des Kriegsministers, sowie
den Sekondlieutenaut a. D. v. Rommel zum Sekondlieutenaut im 2. Husarenregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Grafen Moritz von Schaumburg, Erlaucht, zum Sekondlieutenaut in der Garde du KorpS zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den im Jahre 1770 gestifteten Ritterorden vom goldnen Löwen in seiner früheren Verfassung, nach welcher derselbe nur eine Klasse von Rittern enthält, wieder herzustellen , dagegen die im Jahre 1818 von Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten Wilhelm I. eingeführten drei weiteren Ordens- klaffen mit der Bezeichnung: „Kurfürstlicher Wil- helmSorden" zu einem besonderen, auS 4 Klassen, nämlich: Großkreuzen, Kommandeurs 1. und 2. Klasse, Rittern und Inhabern der 4. Klasse bestehenden Orden umzubtlden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Königlich Preuß. StaatsmiUister U h d e n das Großkreuz des Kurfürstlichen HauSordens vom gold- nen Löwen zu verleihen.