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1851

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Hanan, Donnerstag den £8. Anglist L8LL.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Revierförster Voigt zu Spangenberg in den Ruhestand zu versehen, und

den berittenen Steuerausseher August Amrhein zu Rodenberg zum Nebenzollamtsassistcnten in Olden- dorf zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem vom Herrn Erblandpostmeister, Fürsten von Thurn und LariS ^um Postverwalter in Waldkappel in Vorschlag gebrachten Privatpostgehülfen Wilhelm .Schulze dortselbst die höchstlandeöherrliche Bestä­tigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Seckbach, Klasse Bergen, dem Pfarrer Theodor Emmel zu Hintersteinau zu über­tragen ;

den außerordentlichen Pfarrer Friedrich B i s k a in p, bisherigen beauftragten Rektor zu Borken, zum Rektor der Stadtschule zu Lreysa zu bestellen;

den zu der erledigten Konrektorstelle an der Stadt­schule zu Eschwege prasentirten außerordentlichen Pfarrer Karl Wilhelm Hermann Hochhuth von da zu bestätigen;

zur Versetzung des katholischen Pfarrers Konrad Schüßler zu Burgberg, Landkapitels Hanau, nach Kämmerzell, Landkapitels Großenlüder, die landes­herrliche Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann Schneider vom Artillerieregi- ment zum vortragenden Offizier im KriegSministe- rium und zum Adjutanten des Kriegsministers, so­wie

den Sekondlieutenaut a. D. v. Rommel zum Sekondlieutenaut im 2. Husarenregiment zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Grafen Moritz von Schaumburg, Er­laucht, zum Sekondlieutenaut in der Garde du KorpS zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den im Jahre 1770 gestifteten Ritterorden vom goldnen Löwen in seiner früheren Verfassung, nach welcher derselbe nur eine Klasse von Rittern ent­hält, wieder herzustellen , dagegen die im Jahre 1818 von Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfür­sten Wilhelm I. eingeführten drei weiteren Ordens- klaffen mit der Bezeichnung:Kurfürstlicher Wil- helmSorden" zu einem besonderen, auS 4 Klassen, nämlich: Großkreuzen, Kommandeurs 1. und 2. Klasse, Rittern und Inhabern der 4. Klasse beste­henden Orden umzubtlden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Königlich Preuß. StaatsmiUister U h d e n das Großkreuz des Kurfürstlichen HauSordens vom gold- nen Löwen zu verleihen.