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der und dienender Hand zu entrichtende Nenova- tionsgebühr 17 Thlr. 26 Sgr- 7 H!r., oder 31 Fl. 18 Kr., im Ganzen also 6559 Thlr. 8 Sgr. 10 Hlr-, oder 11,478 Fl. 46 Kr., mit Zinsen zu 5 Prozent von dem in dieser Summe enthaltenen Betrag von 1142 Fl. 18 Kr. vom 1. Oktober 1848 an, aus den Grund des Gesetzes vom 26. August 1848, als Entschädigungökapital in Anspruch.
In Gemäßheit der §§. 88 und 89 deS AblösungS- gesetzeS vom 23. Juni 1832 werden alle bei der Auseinandersetzung, bzw. bei der Verfügung über das Entschädigungskapital Betheiligte hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche , und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der AuSeinandersez- zung selbst beziehen, im Termine
d e n 2 5. September d. J.,
Vormittags 11 Uhr, insofern sie aber bei der Verfügung über daS Entschädigungskapital in Betracht kommen, binnen 6 Monaten,
vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung an gerechnet, bei dem Rechtsnachtheil der Einwilligung für den ersten Fall, dagegen der Nlchtberücksichtigung für den zweiten Fall, geltend zu machen.
Bockenheim am 31. Juli 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
Henkel.
vt. Wiß, k. A.
10. Breitenborn. Nachdem in Sachen der Ehefrau des Heinrich Albert, Wilhelmine, geb. $re» bing, in Breitenborn, Jmplorantin, gegen die Wittwe des Georg Philipp Stübing, in Brei- tenborn, Jmploratm, Forderung betr., durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgenden , in der Gemarkung von Breitenborn gelegenen Grundstücks verfügt und erster Verstei- gerungstermin auf
den 2. Oktober d. I.,
Vormittags 11 Uhr, in das GerichtSzimme'r, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen sieht, zweiter Versteigerungstermin auf
den 30. Oktober d. I.,
Vormittags 11 Uhr, dahin, sowie nöthigenfallS dritter VersteigerungS- termin auf
den 29. November d. I., Vormittags 11 Uhr, nach Breitenborn angefetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an dem zu versteigernden Grundstücke im ersten VcrstcigerungStcrmme, bei Meidung deS Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Bezeichnung d eS Grundstücks:
Nr. 40- 15 R. 9 S. Hofraithe, ein halbes zweistöckiges Wohnhaus, eine halbe Scheuer und Schweinstall, neben Philipp Ernst Stübing.
Wachtersbach am 7. August 1851. Kurfürstliches Justizamt.
Hattenbach.
vt. Kühles.
11. Mittelsinn. Zum zwangsweisen Ausgebote des dem Johannes Heinz auö Mittelsinn gehörigen Miteigenthums zur Hälfte an den nachbe- merkren, in dastger Gemarkung gelegenen Immobilien :
Brandversicher.-Nr. 29:
Wohnhaus, Scheuer, Kuh- und Schweinstall, Gras- und Gemüsegärten, nebst Zubehör • l^ Ar. 2| R. An Ländereien.....31| „ 7-^ „
„ Bergfeld...... 19| » H » ii Wiese . . . ...»
Summa des Gütertitels 52| Ar. 5i R.,
ist erster Verkaufstermin auf den 25. September d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 23. Oktober und
2 0. November d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, bestimmt worden.
Hypothekengläubiger haben ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Schwarzenfels am 1. August 1851. Kurfürstliches Justizamt.
Mertz.
vt. Jordan.
12. Romsthal. In Sachen des Handelsmanns Abraham Ochs zu Ulmbach, Klägers, gegen den Schmied Johannes Lauer zu Nomsthal, Verklagten, wegen Forderung, sind zum zwangsweisen Verkaufe der dem Letzteren zugehörigen, in der Gemarkung von RomSthal liegenden Immobilien;
Ein ganzes Bauerngut (Haus-Nr. 10): bestehend in HauS, Scheuer, Stallung, Garten, Wiesen, Aeckern rc., sowie in einem Beistück, an der Weinstraße, zusammen mit 391^- Fl. St-- A. und 12 Kr. 2 Hlr. 29 Thl. St, - S., erster Termin auf
den 2. Oktober d. I., eventuell zweiter Termin auf
den 3 0. Oktober d. I,, und dritter Termin auf
den 27. November d. I.,