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8. Sterbfritz. Zum zwangsweise» Ausgebote des dem Johann Georg Röder aus Sterbfritz zustehenden MiteigenthumS zur Hälfte an den nach- bemerkten, in der dasigen Gemarkung gelegenen Immobilien:
Brandversicher.-Nr. 6:
G.
104. — Ar- 8| R- Wohnhaus u. Hofraum, zwischen Konrad Schäfer's, Kas- par's Sohn, Wittwe und Adam Schreiber;
103. — , 2^ » Gatten beim Hause.
E r b l a n d:
180. | „ 6 „ am Dorfe;
H.
234. iV „ 2 „ in den Galgenäckern, einerseits an dem Galgenwege und dem Neubuchöwaldc;
238. Tb „ 7 „ daselbst, an dem Galgenwege,
1| Ar. 7 R. Summa ,
ist erster Verkaufstermin auf den 25- September d. J., eventuell zweiter und dritter auf den 23. Oktober und
2 0- November d. I., jedesmal Vormittags von 10 bis 12 Uhr, an her bestimmt worden.
Hypothekenglaubiger haben ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meldung ^«mKlirechtlicben Nachtheils, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Schwarzenfels am 1. August 1851. Kurfürstliches Justizamt.
M e r tz.
vt. Jordan.
9. Praunheim. Die testamentarisch angeord- nete Administration des FideikommisseS des Frei- Herrn von Barkhaus-Wiesenhütten auf dem Schön- Hofe zu Bockenheim, bestehend aus dem Justizrath Winter in Darmstadt und Obergerichtsanwalt Blachiere zu Hanau, nimmt von der Wittwe des ErbleihemühlenbeständerS Hektor Rühl zu Praunheim, Katharine, geb. Ruppel, und deren Kindern, beziehungsweise Erben- a) Hektor Rühl, b) Dorothea Witzenberger, geb. Rühl, in Frankfurt a. M., c) Karl Rühl, d) Fritz Rühl, Wirth in Bockenheim, e) Wilhelm Rühss, f) Georg Rühl, g) Leonhard Rühl, b) Eli- jabeth R ü hl, i) Katharine Rühl, k) Christian R ü h l, letztere vier minderjährig und in natürlicher Vormundschaft der oben genannten Wittwe Rühl, sämmtlich in Praunheim, — für die Leistungen , welche außer auf den in den Gemarkungen von Heddernheim, Niederursel und Frankfurt gelegenen von Varkhausen'schen Erblechegütern
auch auf diesen in der Gemarkung von Praunheim gelegenen Gütern, nämlich von Varkhausen'schen Erbmühlen und Grundstücken, 72 M. 2 V. 24 R. haltend:
Haus und Hosraithe:
Pag. 227. — M. 2V. — R.i dieMühlen- „ — t « - » 1t » | gebäude, bestehend in drei Wohnhäusern, drei Scheuern, gtadüngen und Hof- raum, am der Nidda, neben Michael Fellner und sich selbst, stehen in der Kurhessischen Brandkasse versichert mit 16,660 Thaler;
„ 227. 13 M. 1 V. 8 R., die um obige
1 „ 2 , 5 „! Mühlenge-
1 „ 2 „ $6 „) bäude liegenden und dazu gehörigen Baum-, GraS - und Krautgärten, Gräben und Wiesen.
-lecker im Oberfeld, zehntfrei:
Pag. 306. 1 M. 3 V. 32 R. neben dem Steinbach-Graben;
„ 293. 1 V. 6 R. am Stockbrunnen, neben Katharine Amschel, gibt jährlich 10! Kr. Zins zur hiesigen Pfarrei.
Wiesen, z e h n t f r e i:
Pag. 108. 1 V. 6 R. auf dem Preul, neben dem Niddaflaß;
„ 250. 52 M. die sogenannte große und kleine Weide, und zwar die kleine Weide zwischen der Nidda und dem . dermaligen Fahrweg von Praunheim nach Ginnheim gelegen, auf die Ginnheimer Grenze und Lieb- frauenstiftSwiese stoßend, die große Weide aber zum Tuest neben oben besagtem Wege, gegen die kleine Weide, und südöstlich neben der Gemeinde Praunheim und' den sogenannten JohanneSwiesen gelegen,
— haften, als:
a) an jährlichem Kanon 600 fl.,
b) nach Artikel VIII der Erbleihe 20 fl.,
c) daS herkommentlich seit 1794 entrichtete Aequivaleut für Ueberlassung der dem Erbleiheherrn vorbehaltenen Benutzung vom Teich und Wassergraben 12 fl.,
d) sechs Malter Korn,
von denen, die sub b, c, d genannten speziell auf den in Kurheffen gelegenen Erbleiheobjekten ruhen, die Summe von 5906 Thlr. 16 Sgr. 6 Hlr., oder 10,33681. 28 Kr., ferner für, das weg. fallende Heimfallrecht des auf Kurhessischem Gebiete liegenden Theiles der Erbleihe 634 Thlr. 25 Sgr. 9 Hlr., oder 1111gL, und sodann für die erbleihemäßig bei jeder Veränderung in herrschen.