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Thlr. Sgr. Hlr.
4) Als unbeitreiblich niedergeschlagen und in stellvertretende — auch verbüßte — Freiheitsstrafen um« gewandelt 14,012 28 2
5) Als rückständig werden liquidirt 3,115 10 5 Summa 18,777 23 7
Mithin bleibt Ende 1847 baarer
Bestand zur Verwendung im Jahre 1848 ...... 118 6 4 welcher mit der in Ausgabe gestellten Liquidation von 3,115 Thlr. 10 Sgr. 5 Hlr. in der nächsten Rechnung wieder vereinnahmt "werden wird.
Cassel am 4- August 1851.
Kurfürstliches Kriegsministerium.
vt. Speher.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltnngs- und Finanzbehörden.
1. Konrad Prinz und dessen Söhne, Heinrich und Konrad, aus Roßdorf beabsichtigen nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemäßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 16. Juli 1851.
Kurfürstliches VerwaltungSamt. Rauh.
2. Den Herren Bürgermeistern dient hiermit zur Nachricht, daß die aus Gemeinkemitteln anzuschaf- fenden Formulare zu den Holzanforde- rungSlisten bei den Kurfürst!. Forstinspektionen, für 74 Sgr. das Buch, zu haben sind.
3. Die gegen die ungehorsamen Militairpflichtigen Johann Heinrich Happel aus «Lchönstadt und Johann Jakob Junk aus Wetter unter'm 14. Dezember 1848 erlassene Edittalladung wird als erledigt hiermit zurückgezogen.
Marburg am 9- August 1851.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rohde.
4. Der Taglöhner Johann Heinrich Müller, ledig, zu Heubach hat zum Zwecke seiner Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande nachgesucht, welches bestehender Vorschrift gemäß hierdurch bekannt gemacht wird.
Schlüchtern am 6. August 1851.
Kurfürstliches VerwaltungSamt.
Kram m.
5. Am 5. und 6. September d. J. werden in hiesigem Seminargebäude diejenigen jungen Leute aus den evangelischen Gemeinden deö diesseitigen Seminarbezirks geprüft werden, welche für dieses Jahr die Aufnahme in das Seminar wünschen.
Den Betreffenden wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie ihre Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung, unter Anlage deö Taufscheins, der Zeugnisse über Vorbereitung und sittliches Verhalten, und der Bescheinigung der Zahlungsfähigkeit ihrer Eltern zu dem, an die Seminarkasse zu zahlenden Kostgelde, unverzüglich an den Unterzeichneten einzusenden, auch sich am Tage vor der Prüfung, Nachmittags 4 Uhr, bei demselben anzumelden haben.
Am 1Ö. September d. J. findet die öffentliche Prüfung der beiden unteren Klassen deö hiesigen Seminars Statt.
Schlüchtern am 9. August 1851. Kurfürstliche Seminardirektion.
S t a m m.
6. Am 16-, 17., 18. und 19. September d. J. wird in dem hiesigen Seminargebäude die vorgeschriebene zweite Schullehrerprüfung Statt finden, welcher sich:
1) diejenigen Lehrer zu unterziehen haben, wel, che im Jahre 1849 als Schulamtökandida- ten das hiesige Seminar verließen,
2) diejenigen, welche vor gedachtem Jahre auS besagter Anstalt getreten sind, aber zur zweiten Prüfung sich noch nicht einfanden, wie auch
3) diejenigen, welche nicht in einem inländischen Seminare gebildet, im Jahre 1849 (oder 1848) zum ersten Male geprüft wurden.
Zu gleicher Zeit kann die Prüfung derer Schul- amtöbewerber des hiesigen Seminarbezirkö, welche keine oder keine inländische Seminarbildung genossen haben, geschehen.
Die Betrestenden haben sich am Tage vor dem besagten Termine, mit den Zeugnissen über ihre zeitherige Berufsthätigkeit und ihr sittliches Verhalten versehen, bei dem Unterzeichneten zu melden.
Sollten unter den in 1 aufgeführten Lehrern solche sein, welche wegen mangelnder Anstellung noch nicht hinlängliche praktische Uebung gehabt haben, deshalb die Verschiebung dieser ihrer zweiten Prüfung in ein späteres Jahr wünschen, so haben dieselben ihre desfallsigen Anträge zeitig an die unterfertigte Kommission zu weiterer Vorlage bei Kurfürstlichem Ministerium des Innern einzureichen.
Am 20., 22., 23- und 24. September d. J. wird die Prüfung der Abiturienten hiesigen Seminars abgehalten werden.
Schlüchtern am 9. August 1851.
Kurfürstliche Schullehrerprüfungskommission. Stamm.
7. Nachstehendes Verzeichniß enthält eine Anzahl der von unterzeichneter Stelle gesetzlich eröffneten und mit dem GerichtSsiegel wieder verschlossenen Retour- briefe, zu deren Empfangnahme die Absender oder