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Thlr. Sgr. Hlr.

4) Als unbeitreiblich niedergeschlagen und in stellvertretende auch verbüßte Freiheitsstrafen um« gewandelt 14,012 28 2

5) Als rückständig werden liquidirt 3,115 10 5 Summa 18,777 23 7

Mithin bleibt Ende 1847 baarer

Bestand zur Verwendung im Jahre 1848 ...... 118 6 4 welcher mit der in Ausgabe gestellten Liquidation von 3,115 Thlr. 10 Sgr. 5 Hlr. in der nächsten Rechnung wieder vereinnahmt "werden wird.

Cassel am 4- August 1851.

Kurfürstliches Kriegsministerium.

vt. Speher.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltnngs- und Finanzbehörden.

1. Konrad Prinz und dessen Söhne, Heinrich und Konrad, aus Roßdorf beabsichtigen nach Nord­amerika auszuwandern, was in Gemäßheit beste­hender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Hanau am 16. Juli 1851.

Kurfürstliches VerwaltungSamt. Rauh.

2. Den Herren Bürgermeistern dient hiermit zur Nachricht, daß die aus Gemeinkemitteln anzuschaf- fenden Formulare zu den Holzanforde- rungSlisten bei den Kurfürst!. Forstinspektionen, für 74 Sgr. das Buch, zu haben sind.

3. Die gegen die ungehorsamen Militairpflichtigen Johann Heinrich Happel aus «Lchönstadt und Johann Jakob Junk aus Wetter unter'm 14. Dezember 1848 erlassene Edittalladung wird als erledigt hiermit zurückgezogen.

Marburg am 9- August 1851.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rohde.

4. Der Taglöhner Johann Heinrich Müller, ledig, zu Heubach hat zum Zwecke seiner Aus­wanderung nach Amerika um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande nachgesucht, wel­ches bestehender Vorschrift gemäß hierdurch be­kannt gemacht wird.

Schlüchtern am 6. August 1851.

Kurfürstliches VerwaltungSamt.

Kram m.

5. Am 5. und 6. September d. J. werden in hie­sigem Seminargebäude diejenigen jungen Leute aus den evangelischen Gemeinden deö diesseitigen Seminarbezirks geprüft werden, welche für dieses Jahr die Aufnahme in das Seminar wünschen.

Den Betreffenden wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie ihre Gesuche um Zulas­sung zu dieser Prüfung, unter Anlage deö Tauf­scheins, der Zeugnisse über Vorbereitung und sitt­liches Verhalten, und der Bescheinigung der Zah­lungsfähigkeit ihrer Eltern zu dem, an die Semi­narkasse zu zahlenden Kostgelde, unverzüglich an den Unterzeichneten einzusenden, auch sich am Tage vor der Prüfung, Nachmittags 4 Uhr, bei dem­selben anzumelden haben.

Am. September d. J. findet die öffentliche Prüfung der beiden unteren Klassen deö hiesigen Seminars Statt.

Schlüchtern am 9. August 1851. Kurfürstliche Seminardirektion.

S t a m m.

6. Am 16-, 17., 18. und 19. September d. J. wird in dem hiesigen Seminargebäude die vorge­schriebene zweite Schullehrerprüfung Statt fin­den, welcher sich:

1) diejenigen Lehrer zu unterziehen haben, wel, che im Jahre 1849 als Schulamtökandida- ten das hiesige Seminar verließen,

2) diejenigen, welche vor gedachtem Jahre auS besagter Anstalt getreten sind, aber zur zweiten Prüfung sich noch nicht einfanden, wie auch

3) diejenigen, welche nicht in einem inländischen Seminare gebildet, im Jahre 1849 (oder 1848) zum ersten Male geprüft wurden.

Zu gleicher Zeit kann die Prüfung derer Schul- amtöbewerber des hiesigen Seminarbezirkö, wel­che keine oder keine inländische Seminarbildung genossen haben, geschehen.

Die Betrestenden haben sich am Tage vor dem besagten Termine, mit den Zeugnissen über ihre zeitherige Berufsthätigkeit und ihr sittliches Ver­halten versehen, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Sollten unter den in 1 aufgeführten Lehrern solche sein, welche wegen mangelnder Anstellung noch nicht hinlängliche praktische Uebung gehabt haben, deshalb die Verschiebung dieser ihrer zwei­ten Prüfung in ein späteres Jahr wünschen, so haben dieselben ihre desfallsigen Anträge zeitig an die unterfertigte Kommission zu weiterer Vor­lage bei Kurfürstlichem Ministerium des Innern einzureichen.

Am 20., 22., 23- und 24. September d. J. wird die Prüfung der Abiturienten hiesigen Se­minars abgehalten werden.

Schlüchtern am 9. August 1851.

Kurfürstliche Schullehrerprüfungskommission. Stamm.

7. Nachstehendes Verzeichniß enthält eine Anzahl der von unterzeichneter Stelle gesetzlich eröffneten und mit dem GerichtSsiegel wieder verschlossenen Retour- briefe, zu deren Empfangnahme die Absender oder