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für

Wochenblatt

-ie Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den idL August 1851*

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Premierlieutenant a. D. v. Gehren zum Premierlieutenant im ersten Infanterieregiment (Kur­fürst) zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Pfarrer Karl Friedrich Hoffmann zu Sie­len die erledigte erste Pfarrerstelle zu Homberg zu übertragen und denselben zugleich zum Metropolitan ^ch Klasse Homberg zu bestellen;

den für die Pfarrei Niederelsungen, Klasse Ziercn- berg, prasentirten außerordentlichen Pfarrer Karl Theodor LinS aus Heröfeld zu bestätigen;

dem Obergerichtsrath Karl Pfeiffer dahier die Stelle des juristischen Mitgliedes des hiesigen Kon­sistoriums zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant und Flügeladjutanten v. Kalten b orn, interimistischen Kommandeur des Leibgarderegimentö, als Regimentskommandeur zu bestätigen und zugleich zum interimistischen zweiten Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Mgjor von Haynau, Vorstand desKriegs- ministeriums, zum Oberstlieutenant zu befördern, sowie

den Oberstlieutenant Öfterwald vom ersten In­fanterieregiment (Kurfürst),

den Oberstlieutenant v. Bardeleben vom zweiten Husarenregiment,

den Oberstlieutenant v. Schmi d vom dritten In­fanterieregiment, und

den Major v. Buttlar vom ersten (Leib-) Hu- farenregiment, zu interimistischen Kommandeuren der genannten Regimenter, und

den Rittmeister a. D. Ernst zum Rittmeister und Eskadronschef im ersten (Leib-) Husarenregiment zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Generalmajor Schirm er von der Stelle eines Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu entbinden.

2lllßememe Verfügungen der Oberbehörden.

In Gemaßheit des §. 112 des Rekrutirungs- gesexes vom 25. Oktober 1834 wird daS Ergeb­niß der aus den Ungehorsamsstrafen der Militair- pflichtigen gebildeten Einstandskasse, nach der fest­gestellten und abgehörten Rechnung deö Jahres 1847, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

A. Einnah m e.

Thlr. Tgr. Hlr.

1) Baarbestand nach der Rechnung

de 1846 ........ 266 4

2) Erkannte Ungehorsamsstrafen. 18,629 25 11 Summa 18,895 29 11

L. Ausgabe.

1) Einstandsgelder für beschaffte Stellvertreter ...... 1,020

2) Unterstützungen..... 20 15

3) Zurückgezogene, bzw. erlassene Strafen . .......609