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1851. iwm%u^ut%t
für
Wochenblatt
-ie Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den idL August 1851*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Premierlieutenant a. D. v. Gehren zum Premierlieutenant im ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Pfarrer Karl Friedrich Hoffmann zu Sielen die erledigte erste Pfarrerstelle zu Homberg zu übertragen und denselben zugleich zum Metropolitan ^ch Klasse Homberg zu bestellen;
den für die Pfarrei Niederelsungen, Klasse Ziercn- berg, prasentirten außerordentlichen Pfarrer Karl Theodor LinS aus Heröfeld zu bestätigen;
dem Obergerichtsrath Karl Pfeiffer dahier die Stelle des juristischen Mitgliedes des hiesigen Konsistoriums zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant und Flügeladjutanten v. Kalten b orn, interimistischen Kommandeur des Leibgarderegimentö, als Regimentskommandeur zu bestätigen und zugleich zum interimistischen zweiten Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Mgjor von Haynau, Vorstand desKriegs- ministeriums, zum Oberstlieutenant zu befördern, sowie
den Oberstlieutenant Öfterwald vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst),
den Oberstlieutenant v. Bardeleben vom zweiten Husarenregiment,
den Oberstlieutenant v. Schmi d vom dritten Infanterieregiment, und
den Major v. Buttlar vom ersten (Leib-) Hu- farenregiment, zu interimistischen Kommandeuren der genannten Regimenter, und
den Rittmeister a. D. Ernst zum Rittmeister und Eskadronschef im ersten (Leib-) Husarenregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Generalmajor Schirm er von der Stelle eines Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu entbinden.
2lllßememe Verfügungen der Oberbehörden.
In Gemaßheit des §. 112 des Rekrutirungs- gesexes vom 25. Oktober 1834 wird daS Ergebniß der aus den Ungehorsamsstrafen der Militair- pflichtigen gebildeten Einstandskasse, nach der festgestellten und abgehörten Rechnung deö Jahres 1847, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
A. Einnah m e.
Thlr. Tgr. Hlr.
1) Baarbestand nach der Rechnung
de 1846 ........ 266 4 —
2) Erkannte Ungehorsamsstrafen. 18,629 25 11 Summa 18,895 29 11
L. Ausgabe.
1) Einstandsgelder für beschaffte Stellvertreter ...... 1,020 — —
2) Unterstützungen..... 20 15 —
3) Zurückgezogene, bzw. erlassene Strafen . .......609