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4 Für ein Bäckergeschäft wird ein braver Jung« gesucht. Näheres in der Redaktion.

5 . Ein wohlerzogener Junge, welcher Lust hat, das Schreinerhandwerk zu erlernen, kann sogleich eintreten, bei Schreinermeister Jeckel, am Mühlthor.

Vermischte Anzeigen.

L Peachtenswerth!

Wie und wo man für 8 Thaler Preußisch Kou- ranc in Besitz einer haaren Summe von ungefähr Iwcimalhundert Tausend Thalern gelangen kann, darüber ertheilt das unterzeichnete Kommissionöbüreau unentgeldlich nähere Aus­kunft. Das Bureau wird auf desfallstge, bis spätestens den 12. August d. J. bei ihm ein­gehende frarrkirte Anfragen promte Antwort ertheilen, und erklärt hiermit ausdrücklich, tast, außer dem daran zu wendenden geringen Porto von Seiten des Aufragenden für die vom Kom- misstonsbureau zu ertheilende nähere Auskunft Niemand irgend etwas zu entrichten hat. Lübeck, im Juli 1851.

A o IN IN i fsi o n s - D ü renn, Petrikirchhof J£ 308 in Lübeck.

S. Einige junge Leute, welche das hiesige Gym­nasium besuchen, können sogleich bei einer anstän­digen Familie in Kost und'Logis treten. Nähe­res in der Redaktion d. Bl.

3. Eine stille Familie sucht eine Wohnung, mit der Aussicht auf den Niarkt- oder Paradeplatz, bestehend aus 4 Stuben, 2 Kammern, Keller und allen erforderlichen Bequemlichkeiten, An­fangs September. Näheres in der Redaktion.

4. Eine schwarze englische Täubin ist entflogen. Der Eigenthümer ist in der Redaktion dieses Blat­tes zu erfragen.

5. Bei der am 4. August, Abends, im Koch »scheu Biergarten dahier Statt gehabten Ausspielung haben folgende Wummern gewonnen:

Nr. 12, erster Treffer : Landschaften von fran­zösischen Gegenden;

„ 13, zweiter Treffer: Gegenden von Frank- furt a. M.;

, „ 43, dritter Treffer: Kölnische Gegenden; „ 37, vierter Treffer: französische Gegenden. Joh. I. Stöckler, von Frankfurt.

Gesetzgebung.

Die Nrn. XVIII und XIX des Gesetzblattes von diesem Jahre liegen bei.

Die Nr. XX des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:

Verordnung vom 3. August (851, die Er nenn u n g des m i l i t a ir i sch e n Ober­befehlshabers betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I, Kurfürst ;e. lc. verordnen, mit Beziehung auf Unsere Verkün­digung vom 28. Oktober v. J. und auS Veran­lassung des Rückmarsches der BundeShülfStruppen aus dem Kurstaate, auf den Grund Unserer Ver­ordnung vom 7. September v- I., die Erklärung deS KriegszustandeS betreffend, nach Anhörung Unseres GesammtstaatsministeriumS, wie folgt:

Der Generalmajor Schirmes wird während der ferneren Dauer des KriegszustandeS mit denjenigen Funktionen beauftragt, welche in Der vorbezeichneten Verordnung dem im §. 1 derselben genannten Ober­befehlshaber übertragen worden sind.

Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Untxr- schrift und Des beigedrückten StaatSsiegelS gegtdew zu WilhelmShöhe am 3- August 1851. “ WWWM

Friedrich Wilhelm. (St. S.)

Vt. Hassenpflu g. Vl V c l m a r. Vt. H a y n a it.

Vt. V a u m b a ch.

Besondere Bekanntmachungen der Werwaltungs- und Finanzboherden.

Bei dem hiesigen Verwaltungsamte kann ein geübter Erpedienc,' welcher auch mit der Einrich­tung der 9tePosituren vertraut ist, alsbald eine Stelle finden, und es werden deshalb Bewerber um dieselbe hiermit aufgeforMrt, sich unter Bei­fügung genügender Zeugnisse hierher zu wenden. Witzenhausen am 2- August 1851- Kurfürstliches Verwaltungsamt. Bickell.

Verehelichte, ©eherne und Gestorbene in hiesiger Stadt.

>7 t r e h el i ch 1 e.

Den 4. August. B ü r g e r l i ch g e t r a u t: Bürger und Bijouteriefabrikant Friedrich Jsaak Rü d iger mit Anna KatharineJulie Natalie Weidmann von hier. — Dieselben kirchlich getraut den­selben Tag, in der evang. Gemeinde der Johan- »eskirche.