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17. Hellstein. Nachdem in Sachen des Handels­manns Abraham Goldschmidt von Sterbfriy, Klägers, gegen den Ortsbürger Heinrich Schäfer von Hell­stem, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Ge­markung von Hellstein gelegenen Grundstücke ver­fügt und erster Versteigerungstexmin auf

den 18- September d. J., Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtözimmer, für den Fall abeL, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter VersteiqerungStermin auf

den k 6. Oktobcr d. I., Vormittags 11 Uhr, dahin, sowie nöthigenfallS dritter Versteigerungs­termin auf

den 14. November d. J., Vormittags 1t Uhr,

nach Hellstein angeseßt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfand­rechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungötermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.

V e r z e i ch n i ß der Grundstücke:

1) (Nr. 11) ein Wohnhaus mit Scheuer un­ter einem Dache; 2) ein Viehstall; 3) 2 V. 30 R. 7 S. Hofraithe, Gras - und Gemüsgarten, am Gemeindeweg und an Bürgermeister Horst dahier.

Wachtersbach am 25. Juli 1831.

Kurfürstliches Justizamt.

Hattenbach.

vt. Kühles.

18. Langenselbold. In Sachen des Handels­manns David Blumenthal von Hüttengesaß, Klä­gers, gegen die Ortsbürger Christian Gottlieb und Wilhelm Gottlieb, beide von hier, Beklag­te, wegen Forderung, ist der Zwangsverkauf nach­stehender, auf den Namen der Beklagten einge­tragenen, in hiesiger Gemarkung gelegenen Im­mobilien, als:

1) Pag. 653. 1 V. 13 R- Acker im WeiertSfeld, neben Peter Hamburger; 2) Pag. 647. 22 R- daselbst, neben Schultheiß Roth; 3) Pag. 348. 1 V. 20 R. in'S alte Graben, neben Heinrich Lehr, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Ver­kaufstermin auf

den 19. September d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 1 4. Oktober und 14. November d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anher bestimmt. '

Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkäufstermine, bei Meidung des gemeinrechtli­

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chen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.

Langenselbold am 24. Juli 1851- Kurfürstliches Justizamt. M enz.

vt. Marth.

19. Mittelsinn. Zum zwangsweisen Auögebote der der Wittwe des Johannes Roth, Elisabeth, geb. Ommerr, aus Mittelsinn, und dem Melchior Kleinfeller und Ehefrau, .Margaret«, geb.Roth, daher, gemeinschaftlich zustehenden Immobilien:

27. | Ar. 7 91. zur ideellen Hälfte von } Ar. 14 R. Grundfläche, Wohn­haus, sodann vor dem Hau­se Schweinstall, sowie Scheu­er mit KuhstaU, zwischen Jo­hannes Diener und denPfarr- gebäuden; ein halbes Nach­barrecht ;

5 „ Wiese auf den Aöpentheilen ;

7 „ zur ideellen Hälfte von Ar.

14 R. Grundfläche, Wohn­haus, sodann vor dem Haute Schweinstall, sowie Scheuer mir Kuhstall, zwischen Johs. Diener und den Pfarrgärten; ein halbes Nachbarrecht;

9 „ Land auf den Aöpenbeeten;

— „ Düngfeld am Galgenackers vorn am Hoffelde;

16 „ an den Burgäckern, der dicke Mühlacker genannt, unten an der dicken Mühle;

— „ im Einstall;

16 „ am Beethelmannsrain, un­ten am Burgsinner Wege;

3 „ in der Frauenleithe, unten am Burgsinner Wege;

4 „ in der Lühelau, oben am Burgsinner Wege, hinten an der Burgsinner Grenze;

< im Uelbert;

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2 „ am Brückenrain, an dem Wege und dem Fluthgraben. Wiesen:

4 „ im Steinmich;

9 u, in der Klumpenpell;

16 „ auf der Streithwiese, an der Pfarrwiese;

6 v auf der Streithwiese, einer­seits am Graben, anderseits an den Gemeindetheilen;

3 „ in der Lützelau, einerseits an der Sinn, unten an der von Thüngenschen Grenze;

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