834
17. Hellstein. Nachdem in Sachen des Handelsmanns Abraham Goldschmidt von Sterbfriy, Klägers, gegen den Ortsbürger Heinrich Schäfer von Hellstem, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Hellstein gelegenen Grundstücke verfügt und erster Versteigerungstexmin auf
den 18- September d. J., Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtözimmer, für den Fall abeL, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter VersteiqerungStermin auf
den k 6. Oktobcr d. I., Vormittags 11 Uhr, dahin, sowie nöthigenfallS dritter Versteigerungstermin auf
den 14. November d. J., Vormittags 1t Uhr,
nach Hellstein angeseßt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungötermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
V e r z e i ch n i ß der Grundstücke:
1) (Nr. 11) ein Wohnhaus mit Scheuer unter einem Dache; 2) ein Viehstall; 3) 2 V. 30 R. 7 S. Hofraithe, Gras - und Gemüsgarten, am Gemeindeweg und an Bürgermeister Horst dahier.
Wachtersbach am 25. Juli 1831.
Kurfürstliches Justizamt.
Hattenbach.
vt. Kühles.
18. Langenselbold. In Sachen des Handelsmanns David Blumenthal von Hüttengesaß, Klägers, gegen die Ortsbürger Christian Gottlieb und Wilhelm Gottlieb, beide von hier, Beklagte, wegen Forderung, ist der Zwangsverkauf nachstehender, auf den Namen der Beklagten eingetragenen, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
1) Pag. 653. 1 V. 13 R- Acker im WeiertSfeld, neben Peter Hamburger; 2) Pag. 647. 22 R- daselbst, neben Schultheiß Roth; 3) Pag. 348. 1 V. 20 R. in'S alte Graben, neben Heinrich Lehr, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin auf
den 19. September d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 1 4. Oktober und 14. November d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anher bestimmt. '
Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkäufstermine, bei Meidung des gemeinrechtli
o7ä. f „ 28- -s „
614- — „ 160- 4 s „
171.3 m
chen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.
Langenselbold am 24. Juli 1851- Kurfürstliches Justizamt. M enz.
vt. Marth.
19. Mittelsinn. Zum zwangsweisen Auögebote der der Wittwe des Johannes Roth, Elisabeth, geb. Ommerr, aus Mittelsinn, und dem Melchior Kleinfeller und Ehefrau, .Margaret«, geb.Roth, daher, gemeinschaftlich zustehenden Immobilien:
27. | Ar. 7 91. zur ideellen Hälfte von } Ar. 14 R. Grundfläche, Wohnhaus, sodann vor dem Hause Schweinstall, sowie Scheuer mit KuhstaU, zwischen Johannes Diener und denPfarr- gebäuden; ein halbes Nachbarrecht ;
5 „ Wiese auf den Aöpentheilen ;
7 „ zur ideellen Hälfte von Ar.
14 R. Grundfläche, Wohnhaus, sodann vor dem Haute Schweinstall, sowie Scheuer mir Kuhstall, zwischen Johs. Diener und den Pfarrgärten; ein halbes Nachbarrecht;
9 „ Land auf den Aöpenbeeten;
— „ Düngfeld am Galgenackers vorn am Hoffelde;
16 „ an den Burgäckern, der dicke Mühlacker genannt, unten an der dicken Mühle;
— „ im Einstall;
16 „ am Beethelmannsrain, unten am Burgsinner Wege;
3 „ in der Frauenleithe, unten am Burgsinner Wege;
4 „ in der Lühelau, oben am Burgsinner Wege, hinten an der Burgsinner Grenze;
< im Uelbert;
6 „ Wiele,j ’
e ™6,r «w“«i
2 „ am Brückenrain, an dem Wege und dem Fluthgraben. Wiesen:
4 „ im Steinmich;
9 u, in der Klumpenpell;
16 „ auf der Streithwiese, an der Pfarrwiese;
6 v auf der Streithwiese, einerseits am Graben, anderseits an den Gemeindetheilen;
3 „ in der Lützelau, einerseits an der Sinn, unten an der von Thüngenschen Grenze;
184. sz „
232. 1| „
242. 3^ »
243. 2g „
657. | „
658. z ii
871. 3z „
872. z „
874. 21 „
687. 1 ,
705. 2 „
727. — „
729. 21 „
244. 5’ „