781
Ehefrau, K) Andreas Geist 2r; 2) Andreas Geist lr, Gemeinderückstände betreffend, sind unter Hinweisung auf die gerichtlichen Bekanntmachungen in Nr. 7, pos. 1, Nr. 15, pos. 17, und Nr. 16, pos. 3 deS Wochenblattes deS Vewaltungsbezirks Hanau von diesem Jahre, an die Stelle der zir- kumduzirtenVerkaufstermine, anderweite, und zwar erster auf
den 26. August d. I., hierher, eventuell zweiter und dritter auf
den 23. September und
2. Oktober d. I.,
nach Fechenheim,
jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden, was hierdurch Kaufliebhabern und den Hypothekenglaubigern mit Beibehaltung der angedrohten Rechtsnachtheile bekannt gemacht wird.
Bergen am 30. Juni 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
H i l l e.
vt. Molter.
8. Niederdorfelden. Dem Einwohner Kaspar Bender und dessen Ehefrau, Magdalena, geb. Wolf, zu Niederdorfelden, sollen Schulden halber nachgenannte, in der dasigen Gemarkung gelegene Immobilien:
1) Pmb. 300. 14 R. ein halbes Wohnhaus, nebst einem Stück Garten in der Haingasse, neben Jakob Steul rel.
Krautgärten:
2) Pmb. 355- 6 R- in den neuen KappeSgar- ten, neben Johannes Wörner; 3) Pmb. 353. 7 N. bei'm Trinkborn, neben der Herrschaft; 4) Pmb. 309. 9 R, an der Hohl, neben der Schule Hanau; 5) Pmb- 553. 7 R. bei'm Trinkborn, neben der Herrschaft, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu erster Termin auf
den 5- September d. J., eventuell zweiter Termin auf
den 3- Oktober d. I., und dritter Termin auf
den 3 1. Oktober d. I.,
Vormittags von 9 bis 11 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Pfandglaubi- gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigene Kosten, anzumel- den und durch Vorlage der betreffenden Urkun- den zu begründen.
Windecken am 4. Juli 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu Schweinsberg.
vt. Degen.
9. Heubach. Zum zwangsweise» Auögebote der, in Sachen Kurfürstlicher Landeskreditkasse zu Cassel gegen Johannes Mohr in Heubach dem Amschel Adler daselbst zugeschlagenen und wegen nicht bezahlten Kaufgeldes, zum anderweiten Verkaufe gebrachten Immobilien:
e i n Bauerngut:
D.
w
w
w
104. Wohnhaus. „ 4q 5, or 105. Stallung |
103. ) Garten vor dem . . — „ 105” j Hause...... — „
106. neben denr Hause . . 1| „ einschließlich mit Ländereien
und Wiesen ... 114 „ an Erbwiesen.....l|f „
7 R.
77
77
77
6>
91
2
74
4
7/
77
ist auf Antrag der Betheiligten anderweit vierter Termin auf
den 28. Juli d. I.,
Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anher anberaumt worden.
Schwarzenfels am 3. Juli 1851- Kurfürstliches Justizamt.
Mertz.
vt. Jordan.
10. Cassel. — Strafmandat. — Nachdem der August F r i e d r i ch W i l h e l in B o d e (Friedrich Wilhelm's Sohn) in Rothwesten zur Anzeige gebracht worden ist, daß er im diesjährigen Aushebungstermine nicht erschienen, wird nach Ansicht des §. 50 des Rekrutirungögesetzeö vom 29- September 1848 der Vorgenannte in eine Geldstrafe von 5 Thalern, eventuell im Nichtbeitreibungs- falle in 3 Tage Arrest verurtheilt und bedeutet, daß, wenn er durch dieses Urtheil sich beschwert halten sollte, er binnen unerstrecklicher Frist von 8 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte auf Anberaumung eines VerbandlungötermineS anzu- tragen, oder die Vollziehung des Urtheils, unter Ausschluß eines, vor einem höheren Gerichte an- zubringenden Rechtsmittels, zu gewärtigen habe.
Cassel am 6. Juni 1851.
Kurfürstliches Justizamt III. Richter.
vt. Boedicker.
Da das vorstehende Strafmandat dem Ver- urtheilten nicht hat behändigt werden können, so ist dasselbe, in Gemäßheit des §. 128 des StrafprozeßgesetzeS, durch zweimalige Einrückung in 3 Zeitungen" öffentlich bekannt zu machen.
Cassel am 26. Juni 1851-
Kurfürstliches Justizamt 111.
Richter. , ’
Wird in Gemäßheit obiger Verfügung hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Cassel am 7. Juli 1851.
Die Staatsbehörde bei den Justizamtern. Mackeldey.