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38. Neuenschmidten- Nachdem in Sachen des JonaS Grünebaum in Hellstem, Klägers, gegen die Wittwe des Wilhelm Menzebach in Neuen- schmidten, Verklagten, pto. deb., durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Neuenschmidten gelegenen Grundstücke verfügt. und erster Versteige- rungötermin auf
den 2. September d. I., Vormittags 11 Uhr, in daS Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf
den 30- September d. I.,
Vormittags 11 Uhr,
dahin, sowie nöthigenfalls dritter VersteigerungS- termin auf
den 31. Oktober d. I.,
Vormittags 11 Uhr, nach Neuenschmidten angefetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungötermine, bei Meidung deS Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung deS ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Verzeichniß der Grundstücke:
1) ein Wohnhaus, unter Nr. 33, mit daran- stoßender Schmiedewerkstätte; 2) Lit. A. eine Scheuer an der Hofraithe bei'm Hause; 3) 1 M. 34 R. 40 S. Gras - und Gemüsgarten an der Hofraithe, mit Obstbäumen; 4) 1 L. 14 R. Acker an der Hinterschmiede, an Johannes Wilde Wittwe ; ü) 2 V. 24 R. do. daselbst, an Georg Kern von hier; 6) 1 V- 22 R. do. am Bängelchen, an Jakob Hammerschmidt; 7) 1 V. 22 R- do. daselbst, an Jakob Drill; 8) 25 R. do. daselbst, an Leonhard Lohrey.
Wachtersbach am 8- Juli 1851. Kurfürstliches Justizamt.
Hattenbach.
vt. KuhleS.
39. Birstein. Der Ernst Hammerschmidt (Philipp'S Sohn) von Neuenschmidten, dessen Aufenthaltsort dahier nicht zu ermitteln ist, wird zur Verhandlung wegen des von ihm nach der Anzeige deö Revierförsters Siebenlist zu Ober« svtzbach am 7. Februar d. J. im Revier „Aurora", Distrikt Steingeröll, verübten Forstfrevels, auf den 31- d. M., Morgens 8 Uhr, in das Sitzungszimmer deS hiesigen JustizamteS als Angezeigter vorgeladen.
Im Falle deS Ausbleibens wird derselbe nach §■ 55 des Strafprozeßgesetzes als der angeklagten That schuldig verurteilt werden.
Das Forstbußregister wird nach der Aburtheilung acht Tage laug zur Einsicht aufgelegt; nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt die Verkündigung des Urtheils und die Erklärung der dagegen zustehen- dcn Rechtsmittel nach §. 129 deö Strafprozeß« gesetzeS als bewirkt.
Birstein am 14. Juli 1851.
Der öffentliche Ankläger.
S ch m i n ck e.
40. Sterbfritz u n b Oberzell. Zum zwangs- weisen Ausgeb'ote des der Wittwe des Kaspar Gläser, Katharine, geb. Röder, zu Sterbfritz gehörigen MiteigenthumS zur Hälfte an dem in dasiger und Oberzeller Gemarkung gelegenen geschlossenen | Bauerngut:
G. 147. Garten, früher Bauplatz im Dorfe.....^ Ar. — R- „ 147" ' Garten dabei ... | „ 1 „ An Landereien . . . 4511 „ 2| „ An Wiesen .... 37z „ 3z „
H. 49. Garten . . .... — „ 8 „ Summa des GutS 83|i Ar. 5| R.
G. 113. Wohnhaus (Nr. 19) mit Stallung und Hofraum z „ 7 „ „ 114- Scheuer u- Schweinstall — „ 7| „ i, 112. Garten hinter'm Hause — „ 6 „ ,, 115. desgl. hinter der Scheuer — „ 4 „ ist erster Termin auf d e n 2 5. A u g u st d. I.,
Vormittags von 11 bis 12 Uhr, hierher, und eventuell zweiter und dritter auf den 29. September und
27. Oktober d. I., Nachmittags 2 Uhr, in die Wohnung des Wirths Müller zu Sterbfritz anberaumt worden.
Hypothekargläubizer haben ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Schwarzenfels am 2. Juli 1851.
Kurfürstliches Justizamt.
Mertz.
vt. Jordan.
41. Sterbfritz und MottgerS. Zum zwangs- weisen AuSgebote der dem Johannes Heil und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Röder, aus Sterbfritz gehörigen, in dasiger und in der Mottgerser Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
G. 419. ^ Ar. 4z R. Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Hofraum, an der Ziegelgasse, zwischen Johann Georg Raujchen- berger und Heinr. Herche;