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V erg l e icl> u n g:

a. Die Einnahme betragt ungef.

b. - Ausgabe dagegen .

Bleibt Ueberschuß . .

Thaler, f Sgr.

10s.

30,662

29,479]

1,183t

Durch den weiteren Zuwachs an Pensionen im

laufenden Jahre werden, mit Berücksichtigung der im vergangenen Jahre Statt gehabten Zu­gänge an Wittwen, ungefähr 250 Thaler erforder­lich werden, wonach sich der Ueberschuß vermin­dert auf 933 Thaler, und wenn man nach den bisherigen Erfahrungen annehmen muß, daß die Zahl der Wittwen im Jahre 1852 sich noch um 15 vermehren und dafür die Pensionen ungefähr 700 Thaler betragen werden, so würde sich bei der Erhebung von 4 pCt. ein muchmaßlicher Ueber­schuß von 233 Thalern ergeben, bei der Vermin­derung auf 3^ pCt. aber ein Defizit von 4937 Thlrn. 7 Sgr. ü Hlrn. entstehen, indem bei diesem Prozentsaße nach §. 12 der Verordnung vom 29. März 1827 die nach den §§. 2, 9 und 18 der­selben Verordnung aufkommenven außerordentlichen Einnahmen zu den laufenden Ausgaben nicht ver­wendet werden dürfen. Es ist daher nach der angezogenen Verordnung für Las Jahr 1852 die Erhebung von 4 pCt. von dem verhaltenen Ein­kommen der Mitglieder der Civil- Mitten- und Waisengesellschaft erforderlich.

Wir finden uns hiernach veranlaßt, dem §. 8 der Verordnung vom 29. März 1827 gemäß, die Entrichtung von Vier Prozent des beuragspflich- tigen jährlichen Berufseinkommens auch für das Jahr 1852 hierdurch festzusexen und solches ins­besondere den mit dem Abzüge der Beitrage an den Gehalten beauftragten Kassenführern, sowie den ihre Beiträge selbst einzahlenden Theilhabern der Anstalt hiermit zur Nachricht und Nachach- tung bekannt zu machen.

Gaffel am 18. Juni 1851. ,

Kurfürstliche Civil - Wittwen - und Waisen- kommission hierselbst.

Lorenß. Auffartb.

vt. Bachmann.

2. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Kirchbracht, AmtS Birstein, von der unterzeichne­ten Behörde angeordnet und mit deren Ausfüh­rung der Steuerrevisoratsgehülse L u m p zu Bir­stein beauftragt worden ist, so wird solches der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit zur allge­meinen Kenntniß gebracht.

Gaffel am 20. Juni 1851.

Kurfürstliche Kommission für die Steuer- revisions-, Nektisikations - und Vermessungsarbeiten, B u h s e.

vt. Haas.

3 Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Hettererolh mit Höfen, Amts Birstein, von der

unterzeichneten Kommission angeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevisor Viel, dermalen zu Salmünster, übertragen worden ist, so wird solches der bestehenden Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gaffel am 20. Juni 1851- Kurfürstliche Kommission für die Steuer- revisions-, Rekcifikations - und Vermessungsarbeiten, B u h se.

vt. Haaö.

4. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Mauswinkel, Amts Birstein, angeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisoratsgehülfe Lump zu Birstein beauftragt worden, so wird solches der bestehenden Vorschrift gemäß hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Cassel am 20. Juni 1851.

Kurfürstliche Kommission für die Steuer- revisions-, Rekcifikations- und Vermessungsarbeiten.

B u h se.

vt. Haas.

5. Durch das Ableben des bisherigen Pfarrers ist die erste Pfarrei zu Schlüchtern erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Vewerbungsgesuche um diese Pfarrstelle binnen 4 Wochen dahier ein- zureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Hanau am 2. Juli 1851.

Kurfürstliches evangelisches Konsistorium.

H a nl>-o r d t.

vt. Spangenberg.

6. In der unter'm 7. Mai d. I., in den Nrn. 21 und 22 dieses Wochenblattes bekannt gemach­ten Lokaltare für alle dem Staate zustehenden Forsterzeugnisse im Forstinspcktionsbczirke Hanau sind aus einem Versehen bei V, 5 für das vier­spännige FuderErde, als: Thon- 2c. Erde," bezüglich der Forstreviere:Bruchköbel, Großkroz- zenburg und Wolfgang", sowieHorbach" und Naumburg" 20 Sgr., beziehungsweise 15 Sgr. 15 Sgr- eingetragen worden, während es daselbst5 5 und5Sgr." heißen muß, was wir nachträglich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Cassel am 10. Juli 1851.

Kurfürstliche einstweilige Kommission für die Verwaltung des Forstwesens.

v. Loren ß.

7. Ernennungen von Seiten der B e- zirkSoberbehörde zu Hanau.

Der provisorische Lehrer Georg Diebel zu Oberzell ist definitiv an der Schule daselbst, sowie der provisorisch zum 5. Lehrer an der Stadtschule zuSteinau bestellte Valentin See nunmehr defi­nitiv als 5. Lehrer an gedachter Schule ernannt worden.