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den 8. März 1823,

Vormittags 10 Uhr, Cont. Zeit zu erklären.

"Zugleich wird der Verklagten eröffnet, daß sie befugt ist, statt im Termin zu er­scheinen, schon vor oder in demselben eine schriftliche, von einem Rechtsanwalle unter­schriebene Klagbeantwortung einzureichen und daß alle weitere Verfügungen und Er- kenntniffe nur an Gerichlöstelle werden an­geschlagen werden.

Hanau, am 9 Dezbr. 1871.

Königliche» Kreisgericht, erste Abtheilung. Lang.

(2345) rt. Nikolaus.

Bekanntmachung.

Einführung neuer Freimarke», Franco-Cou- verts uud gestempelter Streifbänder.

Mit Ende dieses Jahres werden die bis­herigen Norddeutschen Freimarken, Franco- Couverts und gestempelten Streifbänder außer Gebrauch gesetzt. An ihre Stelle treten neue Postwerthzeichen mit dem deut­schen Reichsadler und der Bezeichnung Deutsche Reichspost" in folgenden Werth- sorten :

a) in den in der Thalerwährung rech­nenden Gebietstheilen, mit Einschluß von Elsaß-Lothringen: Freimarken zu |, |, 4, 1, 2 und 5 Groschen, Franco-Couverts zu 1 Groschen und gestempelte Streifbänder zu { Gro­schen,

b) in den in der Süddeutschen Gul­denwährung rechnenden GebietS- theilen, einschließlich des Großher- zogthums Baden, dessen Postwesen vom 1. Januar k. I. von der deut­

schen ReichSpostverwaltung mit über­nommen wird: Freimarken zu 1, 2, 3, 7 und 18 Kreuzern, Franco-Eou- verts zu 3 Kreuzern und gestempelte Streifbänder zu 1 Kreuzer.

In den Farben stimmen die neuen Post- werlhzeichen mit den bisherigen überein.

Dlenstfreimarken werben vom 1. Januar 1872 ab nicht mehr ausgegeben.

Die neuen deutschen Freimarken wer­den von den Postanstalten zu dem Nenn- Werthe des Stempels an das Publikum ab­gelassen. Für Franco-Couverts ist ; außer dem Nennwerthe des Stempels (1 ; Gr. bz. 3 Kr.) eine Herstellungsgebühr, ; und zwar, bei den Couverts zu 1 Gr. von j 1 Pfennig pro Stück, bei den Couverts zu ; 3 Kr. von 1 Kr. für je 3 Stück, zu ent­richten. Gestempelte Streifbänder kommen nur bei den größeren Postanstalten in Partien zu 100 Stück zum Verkauf. 100 Streifbänder ä ^ Gr. kosten 1 Thlr. 6 Gr. 10 Pf., 100 Streifbänder n 1 Kr. 1 Gulden 53 Kr.

Der Verkauf der neuen Postwerthzeichen wird bei den Postanstalten in Elsaß-Lo­thringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. I., bei allen übrigen deutschen Reichs­postanstalten schon Mitte Dezember d. I. beginnen. Verwendbar werden die neuen Postwerthzeichen aber überall erst mit dem 1. Januar 1872.

Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publikums verbleibenden Freimarken, i Franco-CouvertS und gestempelten Streif­bänder der bisherigen Art können bis ein» schließlich 15. Februar 1872 bei den Post- I annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werthes umgetauscht werden. Der

Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurückzuliefernden Postwerthzeichen nur bei den Postanstalten desjenigen Münzge- biets statt, in welchem die Ausgabe der um- zutauschenden Postwerthzeichen erfolgt ist,

Vom 16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Postwerthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen, und verlieren ihren Werth. Es empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf von Marken rc. der bisherigen Art den Bedarf thunlichst nicht über den 31. Dezember d. 3. hinaus zu bemessen.

Berlin, am 12. Dezbr. 1871.

Kaiserliches General-Postamt.

In Vertretung: Wiebe.

Bekanntmachung

Von dem zu Santiago verstorbenen Herrn Wilhelm Deich erl aus Marburg istdie Summe von 3000 Pesos in baarem Gelde den Deutschen, die durch den Krieg in Dürftigkeit versetzt worden sind, die daran Theil genommen haben und die aus einer der drei Städte Cafsel, Marburg und Ha­nau gebürtig sein müssen", testamentarisch vermacht worden und auch bereits zur Aus­zahlung gekommen.

Ich fordere alle Berechtigten auf, welche Anspruch an dieses Vermächtniß machen wollen, denselben binnen 3 Wochen bei mir anzumelden.

Hanau, am 19. Dezbr. 1871.

Der Oberbürgermeister

(2267) Saffian.

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