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Ueber die erfolgte Vorladung obiger Gewerbetreibenden ist bei Vermeidung portopflichtiger Erinnerung bis spätestens bett 24. d. Mts. Anzeige zu erstatten

Hanau, am 16. Novbr. 1871.

Bekanntmachung.

Zur Beseitigung angeregter Zweifel machen wir darauf aufmerksam, daß Sei der bevorstehenden Volkszählung auch solche Haus­haltungen, deren sämmtliche Mitglieder zur Zeit der Zahlung abwesend sind, zu berücksichtigen sind, sofern nur die Abwesenheit eine in längerer oder kürzerer Frist vorübergehende ist, die Haushaltung als solche mithin noch besteht.

Die Zähler werden deßhalb auch für diese Haushaltungen Zählbriefe auszufertigen und die abwesenden Mitglieder in die Liste der Abwesenden (Formular C.) einzutragen haben. sollten die für dieselben zu verzeichnenden Jndividual-Angaben durch Erkun­digungen bei Hausgenossen oder Ruchbaren nicht vollständig und zuverlässig beschafft werden können, (cfr. §. 3 der Instruktion für die Zähler) so wollen die Zähler auf den Zählbriefen vermerken, daß sämmtliche Mitglieder der Haushaltung zur Zeit der Zäh- lung abwesend gewesen sind.

Berlin am 15. November 1871.

Die Central-Commission für die Volkszählung im Preußischen Staate, gez.: Bitter.

Wird veröffentlicht.

Hanau, am 24. Novbr. 1871.

Die zur Trichinen Untersuchung iu Bockenbeim, Windeeken und in den Landgemeinden des Kreises Hanau vorgeschlagenen Sachverständigen werden ersucht, sich Donnerstag den 30. d M., Vormittags 11 Uhr, im laudräthlichen Büreau hierselbst. unter Vorlegung ihrer Besäbigungs-Zeugnisse, zur Verpflichtung zu sistiren.

Diejenigen Herrn Bürgermeister, welche nicht selbst als Sachverständige fungiren wollen, werden ersucht, den von ihnen Vorge- schlagenen die Vorladung noch besonders zu eröffnen.

Hanau, am 23. Novbr. 1871.

Metzger Ferdinand Krämer aus Großkrotzenburg und Gastwirth Magnus Krämer von da, Ackermänner Balthaser Oden- weller, Philipp Goh, Konrad Goh, Jakob Goy, Johannes Pauli, Jakob Toussaint und Aloys Seelmann aus Butter- stadt, Jakob Ruth und Peter Göbel aus Langendiebach, Ackermann Johannes Scharff und Johannes Puth aus Wachen­tuchen und Lieutenant von Trouchin aus Hanau, haben neue Jagdscheine empfangen.

Hanau, am 21. Novbr. 1871.

Nach ministerieller Anordnung fällt am 1. Dezember d. I., an welchem Tage die allgemeine Volkszählung stattfindet, der Un­terricht in sämmtlichen Schulen aus.

- Hanau, am 18. Novbr. 1871. ,

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Jagd - Verpachtung.

Die den 31. k. M. pachtlos werdende Jagdgerechtsame der hiesigen Gemarkung, 1869 V, Acker umfassend, wird

Mittwoch den ®. k M ,

Nachmittags 1 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten auf weitere 6 Jahre verpachtet, wozu Pachtlieb­haber eingeladen werden.

Gronau, am 20. November 1871.

(2132) Böckel, Bürgermeister.______ ___'__

JäM-VeMchtung.

Die den 30. d. Mts. pachtlos werdende Jagdgerechtsame der hiesigen Gemarkung, 4570 Acker umfassend, wird

Mittwoch den SN. d. Mts.,

Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zur Krone dahier auf weitere 6 Jahre verpachtet, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.

Großauheim, am 22. Novbr. 1871.

Der. Bürgermeister

(2140) Heilmann.

Jagb-Verpachtung.

Mittwoch den G Dezember d. I.,

Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem Gemeindehause zu Bergen die der vasigen Gemeinde zustehende Jagd in hiesiger Gemarkung auf weitme 6 Jahre verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber ein- ladet.

Bergen, am 22. Novbr. 1871.

(2151)___________

Bekanntmachung

Der Bürgermeister Bölp

misfionSverfchrens vergeben werden und ist

Die Decorationsmaler - Arbeiten in den, zur Einreichung bezügl'.cher Offerten Ter- zu Zwecken des Militair-Lazareths benutzten »unn bis zum

Räumlichkeiten im Schlosse zu Philipps- Samstag den 85. d. Mts. ruhe sollen im Wege des öffentlichen Sub- > angesetzt. Kostenanschlag und Bedingungen

Samstag den SS d. Mts.

liegen zur Einsicht im Geschäftslokale des Unterzeichneten auf.

Hanau, am 17. Novbr. 1871.

Der Kreisbaumeister

(2126) Koppen.

Bekanntmachung.

Angabe des Bestimmungsorts auf den nach Frankreich gerichteten Feldpostbriefen.

Da die zur Deutschen Occupations-Armee in Frankreich gehörigen Truppen ihre Stand­quartiere in nächster Zeit voraussichtlich nur selten wechseln werden, ist es angäng­lich, die zur Armee gehenden Feldpostbriefe, welche bisher behufs Sortirung nuch Trup- pentheilen auf bestimmte Post-Sammelstellen geleitet wurden, fortan direkt, also mit größerer Beschleunigung, an die betreffen- den Feldpostanstalten und Feldpostrelais be­fördern zu lassen. Hierzu, ist jedoch erfor­derlich, daß auf jenen Briefen bei deren Einlieferung zur Post der Standort des Adressaten genau bezeichnet sei. In den meisten Fällen wird dieser Ort den betreffenden Absendern bereits bekannt sein, indem die Occupations-Truppen auf Ersuchen der Postverwaltung durch militai- rischen Befehl angewiesen worden sind, ihren Angehörigen in der Heimath den Ortsna­men ihres Standquartiers mitzutheilen. Soweit Letzteres nicht geschehen sein sollte, würden die vetreffenden Absender den Stand­ort des Adressaten aus dem Militair-Wo. chenblatt Nr. 121 vom 1. Novbr. ermitteln können, in welchem ein vollständiges Ver­zeichnis der zur OccupationL Armee gehö-