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Deffentliche Ladung.

Die nachgenannte Militairpflichtigen:

1) Karl Joseph Neitz von Hanau, geb. den 20. Januar 1847,

2) Johann Peter Schröder von da, geb. den 4. Juli 1847,

3) Louis Julius Lins von da, geb. den 16. August 1849,

4) Adam Hypolit Beck von da, geb. den 10. Juli 1850,

5) Andreas Johannes Lenz von Ki- lianstädten, geb. den 5. Juni 1847,

6) Joh. Friedrich Wilhelm Kropp von da, geb. den 13. Oktbr. 1847,

7) Jakob Dauber von Bergen, geb.

den 16. März 1847,

, 8) Jakob Wilhelm Fritzel 'von da, geb. den 25. März 1848,

9) Gabriel Hirsch von da, geb. den 25. März 1848,

10) Georg Karl Gottfried Bell er ge­nannt Feist, von Bergen, geb. den 7. März 1848,

11) Wilhelm Bindrim von Rückingen, geb. den 3. September 1847, werden zur öffentlichen Hauptverhandlung über die Anklage:

daß sie sich zu den von der Ver­waltungsbehörde angeordneten Re­visionen der Militairpflichtigen nicht gestellt, sondern ohne Erlaub­niß das Bundesgebiet verlassen und sich dadurch der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehen­den Heeres zu entziehen gesucht, somit des im §. 110 des früheren Preuß. bezw. §. 140 Bundes- Strgsgesetzbuches vorgesehenen Vergehens schuldig gemacht haben, i

auf den $8. Dezember d. I., Morgens9Uhr

vor Königliches Kreisgericht, Strafkammer, in Hanau mit dem Bedeuten vorgeladen, daß im Falle ihres Ausbleibens dennoch verhandelt wird und Urtheil sowie weitere Verfügungen nur durch Anschlag im Ge- richtslocale bekannt gemacht werden.

Hanau, am 13. Oktober 1871.

Der Staatsanwalt.

Hempfing.

Von dem in der Gemarkung Bruchkö- bel belegenen fiskalischen s. g. Herrngut sollen 45 Parzellen Ackerland und Wiesen von zusammen 571 Ar. 3,s Rth. Flächen- gehalt im Einzelnen öffentlich an den Meist­bietenden verkauft werden. Nochmaliger Termin hierzu ist auf:

Montag den 4. Dezember d. I.,

Vormittags 9 Uhr, in das Rathhaus zu Bruchköbel anberaumt worden. Im Falle ungenügender Kaufge- bote soll alsbald anderweite Verpachtung auf 6 Jahre vom 1. Januar 1872 an statt- finden.

Hanau, am 18. Novbr. 1871.

Königl. Domainen-Rentamt.

(2125) ___Baur.

Bekanntmachung.

Die Decorationsmaler - Arbeiten in, den, zu Zwecken des Militair-Lazareths benutzten Räumlichkeiten im Schlosse zu Philipps­ruhe sollen im Wege des öffentlichen Sub- niissionsverfahrens vergeben werden und ist zur Einreichung bezüglicher Offerten Ter­min bis zum

HM

Samstag den 85 d. Mts. angesetzt. Kostenanschlag und Bedingungen liegen zur Einsicht im Geschzftslokale des Unterzeichneten auf.

Hanau, am 17. Novbr. 1871.

Der Kreisbaumeister

(2126)____Kopp e n.

Karten-Verpachtmig^

.Der Hausgarten bei Nr. 55 der Gärt­nergasse wird für 1872 unter Genehmi- gungsvorbehalt

ÄM T2. d. M., Nachmittags 2 Uhr, im Kämmereilokal öffentlich verpachtet.

Hanau am 21. November 1871.

Der Stadtkämmerer _______________Weidert._________(2133)

' Der unterm 19. April dss. Js. gegen

Christian Fischer von Lieblos erlassene Steckbrief wird erinnert.

Hanau, am 18. Novbr. 1871.

Königliches Kreisgericht.

Der Untersuchungsrichter: R e u l.

vt Scharbaum.

Bekanntmachung.

Erweiterung der Drucksachenbeförderung mit der Post.

Nachdem die Gewichtsgrenze für Druck- sachen unter Band auf 1 Pfund erweitert worden ist, wird den Absendern derartiger Drucksachen empfohlen, zu den Streif- oder Kreuzbänden, welche übrigens die Außen­fläche ganz bedecken können, recht festes Pa­pier oder Leinwand-streifen zu benutzen, auch wenn nöthig, eine Bindfaden Umschnürung anzuwenden, dieselbe muß aber leicht zu lösen sein, um die etwa nöthige Controle zu ermöglichen. Bei Büchersendungen kön­nen die, lediglich den Preis der Bücher betreffenden Rechnungen beigeschlossen wer­den.

Die Taxe von 3 Groschen bz. 11 Kreu­zern ist durch Verwendung von Freimarken zu entrichten. Drucksachen über 15 Loth, welche unfrankirt oder unzureichend frankirt eingeliefert werden, oder den sonstigen Be­dingungen nicht entsprechen, werden dem Absender zurückgegeben bz. als unbestellbar behandelt.

Berlin, am 6. Novbr. 1871.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

BeLanRtML»§hurrg.

Packetbeförderung mit der Post.

Das Signiren der Packete per Adresse hat in Folge der von der Postverwaltung gegebenen Anregung bereits bei dem über­wiegend größten Theile des Publikums Eingang gefunden und wird in Anerkennung der Vortheile, welche diese SignirungS- Weise für die sichere Ueberkunft der Sen­dungen barbietet, schon gegenwärtig nach den angestellten statistischen Ermittelungen bei dem bei Weitem größten Theile der Postgüter von den Absendern in Anwendung gebracht. Es haben sich dabei dieselben vortheilhaften Ergellnisse herausgestellt, welche jenes Verfahren im Feldpost-Päckerei- verkehr während des letzten Krieges bereits, geliefert hatte. Um die Vortheile des Sig- nirens per Adresse bei der zu erwarten­den erheblichen Steigerung des Packerei­

verkehrs während der bevorstehenden W eih- nachtszeit im Interesse des Publikums schon im vollen Umfange zur Geltung zu bringen, wird bestimmt:

daß bis auf Weiteres vom 4. De- zembsr ab bei allen mit der Post zu befördernden Pasteten die Bezeich­nung (Signatur) die wesentlichen Angabe» der Adresse enthalten muß, so daß nöthigenfalls das Packet auch ohne den Begleitbrief bestellt werden kann.

Berlin, am 6. Novbr. 1871.

Kaiserliches General Postamt. Stephan.

Bekanntmschnttg.

Angabe des Bestimmungsorts auf" den nach Frankreich gerichteten Feldpostpriefeu.

Da die zur Deutschen Oxcupations-Armee in Frankreich gehörigen Truppen ihre Stand­quartiere in nächster Zeit voraussichtlich nur selten wechseln werden, ist es angäng­lich, die zur Armee gehenden Feldpostbriefe, welche bisher behufs Sortirung nach Trup- pentheilen auf bestimmte PoshSammelsteücn geleitet wurden, fortan direkt, also mit größerer Beschleunigung, an die betreffen­den Feldpostanstalten und Feldpostrelais be­fördern 'zu lassen. Hierzu ist jedoch erfor­derlich, daß auf jenen Briefen bei deren Einlieferung zur Post der Standort des Adressaten genau bezeichnet sei. In den meisten Fällen wird dieser Ort den betreffenden Absendern bereits bekannt sein, indem die Occupations-Truppen auf Ersuchen der Postverwaltung durch militai- rischen Befehl angewiesen worden sind, ihren Angehörigen in der Heimath den Ortsna­men ihres Standquartiers mitzutheilen. Soweit Letzteres nicht geschehen sein sollte, würden die betreffenden Absender den Stand­ort des Adressaten aus dem Militair-Wo- chenblatt Nr. 121 vom 1. Novbr. ermitteln können, in welchem ein vollständiges Ver­zeichnis der zur Occupationö-Armee gehö­rigen Truppentheile mit Angabe der Stand­orte veröffentlicht ist. .

Hiernach ergeht an alle Betheiligteu das Ersuchen: auf den nach Frankreich gerichteten Feldpostbriefen ne­ben den sonst erforderlichen An­gaben desTruppentheils :c. fort« an auch dem Standort des Adres­saten bestimmt zu bezeichnen.

, Als Uebergangsstadium wird die Zeit bis Ende dieses Monats gewährt.

Vom 1. Dezember ab müssen aber alle Feldpostbriefe nach Frankreich auf der Adresse mit der Angabe des Bestimmungs­orts versehen sein.

Berlin, am 14. Novbr. 1871., Kaiserliches GeneraHPostamt.

Stephan.

Der unterm 17. v. M. gegen Johannes Schaffratb von Horbach erlassene Steck­brief wird als erledigt zurückgezogen.

Hanau, am 17. Novbr. 1871.

Der Staatsanwalt.

Für denselben: Sporleder.

GrieSigt.

Die katholische erste Schulstelle zu Hil- ders, im Kreise Gersfeld.